Rettungswesen

Staatssekretär Martin Jäger: „Ein Gutachten ist der richtige Weg, um die Luftrettung noch besser zu machen“


„Die Luftrettung wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Um sie zukünftig noch besser aufzustellen, wird das Innenministerium eine Strukturuntersuchung veranlassen – und dabei auch das Zusammenwirken des luft- und bodengebundenen Rettungsdienstes in Baden-Württemberg berücksichtigen. Insbesondere der ländliche Raum mit seinen topografischen und demografischen Herausforderungen wird dabei im Fokus stehen“, sagte Martin Jäger, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration heute (15. Dezember 2017) in Stuttgart. „Wir wollen eine zukunftsfähige Ordnung der Luftrettung vornehmen. Ich freue mich, dass die Krankenkassen ihre Bereitschaft signalisiert haben, auch im Rahmen eines Gutachtens diesen Weg mit uns zu gehen.“
 
„Der bodengebundene Rettungsdienst und die Luftrettung sind zwei sich ergänzende Systeme im Rettungsdienst. Durch stetige Verbesserungen in der Notfallmedizin sowie in der Medizin- und Fahrzeugtechnik ist dieser Rettungsdienst permanenten Veränderungsprozessen unterzogen. Diese Verbesserungsmöglichkeiten wollen wir nutzen, um die Sicherheit und die rettungsdienstliche Versorgung unserer Bevölkerung möglichst optimal zu gestalten. Am Beispiel der aktuellen Diskussion um die Ertüchtigung eines neuen Standortes im südbadischen Raum und um die Krankenhaus-Diskussion im Landkreis Waldshut treten die Komplexität und die unterschiedlichen Interessenlagen deutlich zu Tage. Diese Problematik kann aber nicht den Bürger interessieren; er will eine möglichst gute Versorgung und diese müssen wir ihm landesweit liefern. Daher wollen wir das Gesamtsystem beleuchten“, so der Staatssekretär.
 
„Die strategischen und einsatztaktischen Vorteile der Luftrettung liegen darin, die Notfallpatienten möglichst zeitnah in das seiner Erkrankung o-der Verletzung bestgeeignete Zielkrankenhaus zu bringen. Wichtig ist die gesamte Rettungskette! Und ein echter medizinischer Qualitätsfaktor ist die Gesamtversorgungszeit, d.h. die Zeit vom Eingang des Notrufs bis zur Übergabe der Patientin oder des Patienten im Krankenhaus“, erklärte Jäger

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