Die Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sind vom Landtag am 22. April 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen und 2013 angepasst worden.
Die Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sind vom Landtag am 22. April 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen und 2013 angepasst worden.