Onlinezugangsgesetz

Digitale Verwaltung

Büro, Digitalisierung, Laptop

Was ist das Onlinezugangsgesetz? Welche Aufgaben kommen auf Bund, Länder und Kommunen zu? Und vor allem: Wie setzen wir das Onlinezugangsgesetz in Baden-Württemberg um? Grundlagen und weiterführende Informationen finden Sie an dieser Stelle.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) oder kurz Onlinezugangsgesetz am 14. August 2017 mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es sieht eine vollständige Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 vor. Jede Verwaltungsleistung muss demnach unabhängig von Ort und Zeit barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein.

Baden-Württemberg hat sich gemeinsam mit den Kommunen das Ziel gesetzt, die bei Land und Kommunen verfügbaren Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 auch online anzubieten. Dies erfolgt in Abstimmung vor allem mit den Kommunalen Landesverbänden sowie mit anderen Bundesländern und dem Bund.

Um diese Gesetzesziele zu erreichen, ist eine koordinierte Aufgabenteilung notwendig. Als übergeordnete Instanzen zur Koordination der OZG-Umsetzung verstehen sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie der IT-Planungsrat. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erfolgt auf Grundlage des sogenannten OZG-Umsetzungskatalogs. Dieser gliedert die Verwaltungsleistungen in 14 Themenfelder und beinhaltet rund 600 Leistungsbündel. Dabei kann jedes Leistungsbündel einige wenige bis zu mehrere Hundert einzelne Leistungen umfassen. Dies ergibt insgesamt rund 6.000 Einzelleistungen, die bundesweit zu digitalisieren sind. Die einzelnen Verwaltungsleistungen aus den Themenfeldern werden nun nach und nach im Rahmen von sogenannten Digitalisierungslaboren realisiert. Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Hessen und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Federführung für das Themenfeld „Mobilität und Reisen“ übernommen.

Die E-Government-Vereinbarung

Die Digitalisierung einer so großen Anzahl an Verwaltungsleistungen verlangt ein koordiniertes Vorgehen innerhalb des Landes Baden-Württemberg und eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen. Damit die Digitalisierung in der Fläche gelingt, haben das Land und die Kommunalen Landesverbände bereits Anfang 2019 eine E-Government-Vereinbarung  geschlossen, die den Weg zur gemeinschaftlichen Umsetzung des OZG beschreibt. Sie soll die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen im Land partnerschaftlich und effizient voranbringen.

Doppelstrategie zur Umsetzung des OZG

Im August 2020 haben sich das Land und die Kommunen gemeinsam mit ihren beiden wichtigsten IT-Dienstleistern zudem auf eineDoppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt. Gemeinsames Ziel ist es, die digital gestellten Anträge der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durchgängig medienbruchfrei mit den jeweiligen Verwaltungsfachverfahren zu verknüpfen und mit einer elektronischen Bezahlfunktion zu versehen, um so echtes E-Government zum Nutzen aller zu gewährleisten. Auf Basis des vom Land bereits eingeführten Universalprozesses und Universalprozesses+ (UNIP) können in kürzester Zeit mehrere hundert „einfache“ Verwaltungsleistungen rechtssicher digital angeboten werden. Komplexere Verwaltungsleistungen mit vielen einzelnen Verfahrensschritten werden mit Hilfe sogenannternutzerzentrierter Standardprozesse digitalisiert.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

  • Informationen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert allgemein über das OZG, die Single Digital Gateway-Verordnung, den Portalverbund und die unterschiedlichen Digitalisierungsprogramme.
  • OZG-Informationsplattform
    Die OZG-Informationsplattform hält die wichtigsten Informationen zum Stand und Fortschritt der Umsetzung des OZG bereit. Sie enthält die jeweils aktuelle Version des OZG-Katalogs. Sie ist, nach einer Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort, für jedermann zugänglich.
  • OZG-Leitfaden
    Der laufend aktualisierte Leitfaden informiert über Vorbereitung und Umsetzung des OZG in Bund, Ländern und Kommunen. Er dokumentiert rechtliche Grundlagen und beschreibt Erfahrungen mit den Themenfeldplanungen und Digitalisierungslaboren.
  • IT-Planungsrat
    Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, auch bei der Umsetzung des OZG. Er beschließt fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards.
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