Schutz und Sicherheit

Viele Stellen tragen dazu bei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sicher fühlen: Die Polizei, die Feuerwehren und der Rettungsdienst sind nur einige von ihnen. Egal ob Hauptamtliche oder Ehrenamtliche - jeder trägt einen großen Teil zum Schutz der Bevölkerung bei.

Die einzelnen Teilnehmer der Leistungsschau nach der Übung: Polizei, Rettungsdienst, THW und weitere
Bürgerin im Gepräch mit zwei Polizisten. Quelle: www.polizei-beratung.de
Überzeugende Strategie

Polizei

Baden-Württemberg ist mit einer überzeugenden Strategie seit vielen Jahren eines der sichersten Bundesländer in Deutschland. Hier stimmen die Rahmenbedingungen für die Polizei, die mit erfolgreicher Prävention, motiviertem Personal und moderner Technik die Sicherheit der Bürger und Gäste im Land bestmöglich gewährleistet.

Feuerwehrmann vor einem Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Tom Bilger
Schnelle Retter

Feuerwehr

Im deutschsprachigen Raum besteht ein einzigartiges Feuerwehrsystem mit einer sehr hohen Sicherheitsqualität. Angestrebt wird, dass die Gemeindefeuerwehren innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung Einsatzkräfte an der Einsatzstelle zur Verfügung haben.

Fahrzeug des Rettungsdienstes
Für Sie im Einsatz

Rettungsdienst

Baden-Württemberg verfügt über ein hocheffizientes Hilfesystem, das pro Jahr über eine Million Hilfseinsätze bewältigt. Die Einsatzlenkung und -koordination liegt bei der jeweiligen Leitstelle vor Ort. Diese entscheidet auch, welches Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Das Wohl des Patienten steht hierbei an erster Stelle.

Ein Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle Heilbronn bei seiner Arbeit.
Sicherheit rund um die Uhr

Integrierte Leitstellen

Die Integrierten Leitstellen sind das Herzstück der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Sie sind damit entscheidender Baustein der Sicherheitsarchitektur unseres Landes.

Einsatzkraft mit Funkgerät. Quelle: Fotolia.
Schutz der Bevölkerung

Katastrophenschutz

Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen und Tiere, die Umwelt oder die Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen. Der Staat hat daher die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen und für den Katastrophenfall Vorkehrungen zu treffen.

Der Stab zur Flüchtlingsunterbringung im baden-württembergischen Innenministerium.
Gefahrenabwehr

Krisenmanagement und Kommunikation

Wichtiges Ziel des Krisenmanagements in der Landesverwaltung ist es, dass das Land auch in Krisensituationen seine Handlungs- und Entscheidungs- fähigkeit behält und eine wirkungsvolle Krisenkommunikation betreiben kann.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart. Quelle: Landesamt für Verfassungsschutz
Wahrung der Demokratie

Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz schützt die freiheitliche und demokratische Grundordnung gegen all diejenigen, die Menschenrechte und Demokratie in Deutschland abschaffen wollen. Verfassungsschutzgesetze konkretisieren diese Aufgabe, die in Baden-Württemberg das Landesamt für Verfassungsschutz wahrnimmt.

Finger tippt auf Taste mit der Aufschrift Datenschutz. Quelle: Fotolia.
Persönlichkeitsrecht

Datenschutz

Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder.

Rouletterad. Quelle: Fotolia
Suchtgefahr

Glücksspielrecht

Das Glücksspielrecht bestimmt sich im Wesentlichen nach dem am 1. Juli 2012 ratifizierten Ersten Glücksspieländerungs-Staatsvertrag. Mit Blick auf die Suchtgefahren im Glücksspielbereich soll vor allem die Zahl der Spielhallen begrenzt werden. Städte und Gemeinden hatten monatelang zunehmend über den Wildwuchs bei Spielhallen geklagt.

Waffenbesitzkarte und Munition. Quelle: Fotolia
Vorschriften

Waffenrecht

Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung des Bundes regeln den Umgang mit Waffen und Munition. Wer bestimmte Schusswaffen oder Munition erwerben, besitzen oder in der Öffentlichkeit führen will, bedarf dazu grundsätzlich einer waffenrechtlichen Erlaubnis.