Einsatzkraft mit Funkgerät. Quelle: Fotolia.

Zum Schutz der Bevölkerung

Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen.
 
Der Staat hat daher die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen und für den Katastrophenfall Vorkehrungen zu treffen. Zur Bekämpfung und Abwehr von Schäden, die durch Katastrophen hervorgerufen werden, schafft das Innenministerium Baden-Württemberg Rahmenbedingungen, die eine rasche Hilfe möglich machen, indem Behörden und Hilfsorganisationen effektiv zusammenarbeiten.

Martinshorn und Blaulicht. Quelle: Fotolia.
  • Katastrophenschutzbehörden

Aufgaben und Organisation

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen zu bekämpfen. Sie treffen Maßnahmen, um auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Zu erfassen, welche Gefahren drohen können und welche Einsatzkräfte und -mittel zur Verfügung stehen, gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Ausarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen.

Im Katastrophenschutz des Landes mitwirkende Helferinnen und Helfer
  • Teamarbeit

Mitwirkende

Die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr tragen zu einem leistungsfähigen und gut funktionierenden Notfallvorsorgesystem in unserem Land bei und sind daher wichtige und unverzichtbare Partner im Bevölkerungsschutz. Gemeinsames Ziel: Der Bevölkerung im Bedarfsfall optimale Hilfe geben zu können.

Sandsäcke nach einem Hochwasser. Quelle: Fotolia.
  • Koordiniertes Zusammenwirken

Führung im Bevölkerungsschutz

Großschadenlagen stellen die Verantwortlichen im Bevölkerungsschutz immer wieder vor besondere Herausforderungen, die eine ressort- und fachübergreifende Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordern.

Einsatzfahrzeug des Bevölkerungsschutzes Baden-Württemberg
  • Einsatzkräfte

Einheiten

Die Vollzugsaufgaben im Katastrophenschutz werden nicht von den Katastrophenschutzbehörden selbst, sondern von speziell ausgebildeten Einsatzkräften ausgeübt. Nach § 10 Abs. 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes werden nach Fachdiensten gegliederte Einheiten und Einrichtungen gebildet.

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
  • Ausstattung

Technik

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Einheiten des Katastrophenschutzes im Rahmen des finanziell Möglichen so ausgerüstet werden, dass sie Katastrophen schnell und effektiv bewältigen können. In den letzten Jahren wurden bereits eine Vielzahl neuer und gut ausgestatteter Fahrzeuge und Ausstattung beschafft.

Geldmünzen und -scheine. Quelle: Fotolia.
  • Unterstützung

Finanzierung

Baden-Württemberg stellt jährlich rund vier Millionen Euro für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Damit werden vor allem Fahrzeuge und sonstige Ausstattung beschafft. Zudem stehen Mittel für Aus- und Fortbildung, Übungen sowie Zuschüsse für die Mitwirkung zur Verfügung. Ergänzend unterstützt der Bund die Länder mit Ausstattung und Mitteln.

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
  • Besondere Einsätze

Gefahrenlagen

Insbesondere für die besonderen Gefahrenlagen Hochwasser, Unfälle in Kernkraftwerken und terroristische Anschläge hat das Land Vorplanungen getroffen. Die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz sind auf solche Ereignisse vorbereitet und können im Bedarfsfall schnell und effektiv Hilfe leisten.

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
  • Wissenswertes

Fachthemen

Hier finden Sie Informationen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit, zur Psychosozialen Notfallversorgung, zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen und zum Thema Ehrenamt.

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