Wissenswertes

Fachthemen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.

Zivil-militärische Zusammenarbeit

Die Bundeswehr arbeitet in verschiedenen Bereichen mit der zivilen Seite zusammen. Man spricht hier von zivil-militärischer Zusammenarbeit. Auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörden unterstützt die Bundeswehr die zivilen Einsatzkräfte im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Bewältigung von großen Schadensereignissen. Die Anforderung von Unterstützungsleistungen kommt dann in Betracht, wenn die örtlich und überörtlich verfügbaren zivilen Einsatzkräfte zur Bewältigung des Schadensereignisses nicht ausreichen und die Bundeswehr über die erforderlichen Fähigkeiten und Ressourcen verfügt. Eine bedeutende Aufgabe der zivil-militärischen Zusammenarbeit liegt daher im ständigen Informationsaustausch zwischen der zivilen und der militärischen Seite. Erster Ansprechpartner für das Land ist das Landeskommando Baden-Württemberg, wohingegen die weiteren Verwaltungsebenen Kontakt zu den Bezirksverbindungs- und Kreisverbindungskommandos halten. Dies ermöglicht eine ebenengerechte und gebietsbezogene Zusammenarbeit. Die Kenntnis über die jeweiligen Arbeitsabläufe und Strukturen der Bundeswehr beziehungsweise der zivilen Behörden und Einsatzorganisationen wird durch die Beteiligung der Bundeswehr an Katastrophenschutzübungen und regelmäßig stattfindende Abstimmungen gewährleistet.

Mit der Strukturreform der Bundeswehr haben die Reservisten auch bei der zivil-militärischen Zusammenarbeit eine wesentlich stärkere Bedeutung erhalten. Aus ihnen werden nicht nur die bereits erwähnten Bezirks- und Kreisverbindungskommandos, sondern auch die neu geschaffenen und im Katastrophenfall mit Unterstützungsleistungen betrauten Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte gebildet.

Psychosoziale Notfallversorgung

Die Psychosoziale Notfallversorgung von Überlebenden, Angehörigen, Hinterbliebenen, Vermissenden sowie Einsatzkräften und weiteren von schweren Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen Betroffenen gehört zum Betreuungsstandard. In der Psychosozialen Notfallversorgung wirken die im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen mit.

Das Land Baden-Württemberg hat darüber hinaus im Jahr 2006 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Notfallseelsorge mit den Evangelischen Landeskirchen von Baden und Württemberg, der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Erzdiözese Freiburg geschlossen, die der Sicherstellung der seelsorgerlichen Betreuung von Menschen bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen dient.

Speziell ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie entsprechend qualifizierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer garantieren diese Aufgabe.

An der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal ist die Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung eingerichtet. Diese soll einen reibungslosen und koordinierten Einsatz der in der PSNV in Baden-Württemberg flächendeckend tätigen Hilfsorganisationen und Kirchen sicherstellen.

Warnung der Bevölkerung

Die Warnung der Bevölkerung in der Folge von Unglücksfällen und Katastrophen sowie im Verteidigungsfall erfolgt im Regelfall über Hörfunk und Fernsehen. Die Nutzung des Rundfunks bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Die schnelle Übermittlung der Warnungen zu den Rundfunkanstalten ist bundesweit über das Modulare Warnsystem (MoWaS) gewährleistet. Weitere Möglichkeiten der Verbreitung über andere Ausgabegeräte werden geprüft. In der näheren Umgebung von Kernkraftwerken wird die Warnung zudem zusätzlich über Sirenen ausgegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Warnung der Bevölkerung sowie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Ehrenamt

Die Leistungen im ehrenamtlichen Engagement für den Katastrophenschutz der mitwirkenden Helferinnen und Helfer wird von der Landesregierung anerkannt. Sie stellt hierfür einen Engagementnachweis zur Verfügung, der die Leistungen dieses ehrenamtlichen Engagements in einem qualitätsgesichertem Verfahren dokumentiert und würdigt. Neben der Anerkennung der Leistungen bescheinigt der Engagementnachweis auch die Kompetenzen der Engagierten.

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes unter www.engagementnachweis-bw.de.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz sind aber auch die zahlreichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und ihnen damit erst die Möglichkeit geben, sich in einem Notfall auch während der Arbeitszeit unverzüglich in den Einsatz zu begeben, um Menschenleben zu retten. Dafür gebührt auch ihnen Dank und Anerkennung. Zum Ausdruck gebracht wird dies mit der im Jahr 2015 gestifteten Auszeichnung „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz“. Die Vergabegrundsätze und das entsprechende Antragsformular können Sie hier herunterladen:
Vergabegrundsätze (PDF)
Antragsformular (PDF)

Selbsthilfe

Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und bei unseren Tipps für Ihre Sicherheit.

Forschung im Bevölkerungsschutz

Um den Schutz der Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten, bedürfen die Konzepte und Verfahren im Bereich des Bevölkerungsschutzes immer wieder der Überprüfung und Anpassung an die sich stetig weiter entwickelnden Anforderungen und Erkenntnisse. Dies bietet Potential für Forschungsprojekte, mit denen interdisziplinär und in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, dem Bund oder auch benachbarten Staaten besondere Themenfelder beleuchtet und innovative Ansätze entwickelt werden.
Informationen zu aktuellen Forschungsprojekten finden Sie unter Weiterführende Links.