Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
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Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.