Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.