Datenschutz

Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

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Persönlichkeitsrecht

Allgemeines

Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder.

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Umgang mit gespeicherten Daten

Ihre Rechte

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und können deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen. Bei Bedarf können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

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Rechtsvorschriften

Datenschutzrecht

Hier finden Sie verschiedene Gesetze zum Datenschutz auf Europa-, Bundes- und Landesebene sowie Rechtsvorschriften, die sich noch in der Vorbereitung befinden.