Lächelnde Frau an einem Bildschirm. Quelle: Fotolia.

Baden-Württemberg bietet viele Möglichkeiten

Baden-Württemberg hat eine gut funktionierende moderne Verwaltung und es bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich am politischen Leben zu beteiligen. Nicht nur bei Wahlen, auch durch Bürgerbeteiligung im Land können Sie unmittelbar auf die politischen Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen. Das Fundament eines funktionierenden Gemeinwesens sind starke Kommunen, für die das Land noch mehr Freiheit schaffen will.

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
  • Sich aktiv einbringen

Lebendige Demokratie

Eine Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Kommunalrecht legen die Grundlagen hierfür fest. Für eine aktive Beteiligung am politischen Leben bestehen in Baden-Württemberg vielfältige Möglichkeiten.

Baum mit einem Hinweisschild auf ein Wahllokal. Quelle: Fotolia
  • Ihre Stimme zählt

Wahlen

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags sowie die des Europäischen Parlaments gewählt, alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. In den Gemeinden werden alle fünf Jahre die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.

Würfel mit der Aufschrift Tipps hinter einer Lupe. Quelle: Fotolia
  • Wissenswertes

Tipps

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Bürgerschaftliches Engagement, Wahlteilnahme von Behinderten, Wahlteilnahme bei Umzug, Briefwahl und Wahlbenachrichtigung.

Blick vom Fernsehturm auf die Landeshauptstadt Stuttgart
  • Die Städte und Gemeinden des Landes

Starke Kommunen

Die Landesregierung ist auch mit dem Ziel angetreten, noch "mehr Freiheit für die Kommunen" zu schaffen. Sie unterstützt die Weiterentwicklung der 35 Landkreise sowie der 1.101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zu kundenorientierten Dienstleistern durch ein Bündel von Maßnahmen.

Eine Frau prüft Zahlen. Quelle: Fotolia
  • Doppik

NKHR

Die Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sind vom Landtag am 22. April 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen und 2013 angepasst worden.

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