Tipps

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Bürgerschaftliches Engagement, Wahlteilnahme von Behinderten, Wahlteilnahme bei Umzug, Briefwahl und Wahlbenachrichtigung.

Würfel mit der Aufschrift Tipps hinter einer Lupe. Quelle: Fotolia
Puzzleteile mit Stichworten zum Thema Ehrenamt. Quelle: Fotolia Puzzleteile mit Stichworten zum Thema Ehrenamt. Quelle: Fotolia
Für das Gemeinwohl

Bürgerschaftliches Engagement

Gemeinden sollten die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich beteiligen, denn die ehrenamtliche Betätigung auf kommunaler Ebene bildet eine wesentliche Säule der von der Verfassung garantierten Selbstverwaltung der Kommunen.

Parkplatz für Behinderte. Quelle: Fotolia
Barrierefreiheit

Wahlteilnahme von Behinderten

Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, vor allem Behinderten und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst leicht gemacht wird.

Gepackte Umzugskisten in einem leer geräumten Zimmer. Quelle: Fotolia
Wählerverzeichnis

Wahlteilnahme bei Umzug

Bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erfolgt bei einem Umzug keine automatische Änderung des Wählerverzeichnisses! Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort wählen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia
Frühzeitig beantragen

Briefwahl

Bei allen Wahlen können Sie auch per Briefwahl wählen. Die Unterlagen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck oder vielerorts auch direkt über das Internet bei Ihrer Gemeindeverwaltung anfordern.

Wahlbenachrichtigung an einer Pinnwand. Quelle: Fotolia
Vor der Wahl

Wahlbenachrichtigung

Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.