Dies gilt vor allem für die ehrenamtliche Mitwirkung in den Hauptorganen der Gemeinden und Landkreise. Nach dem Stand der Kommunalwahlen von 2014 gibt es in Baden-Württemberg 18.753 ehrenamtliche Gemeinderäte, 13.138 Ortschaftsräte, 2.228 Kreisräte und 87 Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, die sich für ihr jeweiliges Gemeinwesen engagieren. Das Innenministerium sichert über das Kommunalverfassungsrecht die Rahmenbedingungen für die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise.
Neben den gesetzlich geregelten Formen, wozu auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zählen, gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen und das unmittelbare Lebensumfeld mitzugestalten.
Beim Sozialministerium Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zum Thema Bürgerschaftliches Engagement.