Eine Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Kommunalrecht legen die Grundlagen hierfür fest.
In Baden-Württemberg bestehen vielfältige Möglichkeiten sich am politischen Leben zu beteiligen. In regelmäßigen Abständen finden Wahlen der Volksvertretungen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (Parlamentswahlen) sowie der kommunalen Vertretungsorgane und der Bürgermeister (Kommunalwahlen) statt. Außerdem kann durch Bürgerbeteiligung im Land unmittelbar auf die politischen Entscheidungsprozesse Einfluss genommen werden.