Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia

Politische Teilhabe

Eine Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Kommunalrecht legen die Grundlagen hierfür fest.

In Baden-Württemberg bestehen vielfältige Möglichkeiten sich am politischen Leben zu beteiligen. In regelmäßigen Abständen finden Wahlen der Volksvertretungen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (Parlamentswahlen) sowie der kommunalen Vertretungsorgane und der Bürgermeister (Kommunalwahlen) statt. Außerdem kann durch Bürgerbeteiligung im Land unmittelbar auf die politischen Entscheidungsprozesse Einfluss genommen werden.

Auszug aus dem Original-Gesetzblatt von 1953, in dem die neue Landesverfassung für Baden-Württemberg veröffentlicht wurde. (Bild: Haus der Geschichte Stuttgart)
  • Demokratie

Landesverfassung

Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg wurde nach der Bildung des Südweststaates aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern - der bisher einzigen Länderneugliederung in Deutschland - von der im März 1952 gewählten Verfassunggebenden Landesversammlung erarbeitet und am 11. November 1953 verkündet.

Baum mit einem Hinweisschild auf ein Wahllokal. Quelle: Fotolia
  • Ihre Stimme zählt

Wahlen

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags sowie die des Europäischen Parlaments gewählt, alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. In den Gemeinden werden alle fünf Jahre die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Der Bürgermeister einer Gemeinde wird alle acht Jahre gewählt.

Stift macht ein Kreuzchen. Quelle: Fotolia
  • Machen Sie mit

Bürgerbeteiligung

Auf der Ebene des Landes sind Volksanträge, Volksbegehren und Volksabstimmungen möglich. In den Gemeinden können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden.

Würfel mit der Aufschrift Tipps hinter einer Lupe. Quelle: Fotolia
  • Wissenswertes

Tipps

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Bürgerschaftliches Engagement, Wahlteilnahme von Behinderten, Wahlteilnahme bei Umzug, Briefwahl und Wahlbenachrichtigung.

Landeswahlleiterin
  • Landeswahlleiterin

Cornelia Nesch

Die Landeswahlleiterin ist für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Landtags-, Bundestags- und Europawahlen in Baden-Württemberg verantwortlich. Sie bereitet die Sitzungen des Landeswahlausschusses vor und leitet diese.

// //