Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg (Landtagswahlen) sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlen) gewählt, alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Bundestagswahlen). In den Gemeinden des Landes werden alle fünf Jahre die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Der Bürgermeister einer Gemeinde wird alle acht Jahre gewählt.