Europäisches Parlament

Europawahlen

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Der genaue Wahltermin wird gemäß § 7 des Europawahlgesetzes (EuWG) nach Maßgabe der Festsetzung des Wahlzeitpunktes durch den Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II S. 733) festgelegten Zeitspanne von der Bundesregierung bestimmt. Die Wahl zum 9. Europäischen Parlament fand in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 statt. Die nächste reguläre Wahl zum Europäischen Parlament findet im Frühjahr 2024 statt. Ein konkreter Wahltermin ist noch nicht bestimmt.

Das Europawahlrecht ist ein reines Verhältniswahlrecht. Deshalb gibt es bei der Europawahl im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen keine Wahlkreise. Der Wähler hat eine Stimme. Wahlvorschläge können für ein Bundesland ("Landesliste") oder als gemeinsame Liste für alle Länder ("Bundesliste") beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.

Unabhängig vom Wahltermin können für die kommende Europawahl gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 EuWG die innerparteilichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen (seit 1. Januar 2023) und die Wahlen der Bewerber (ab 1. April 2024) durchgeführt werden. Bei diesen Wahlen können, nachdem das Wahlalter für die Europawahlen gemäß Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11. Januar 2023 von 18 auf 16 Jahre herabgesenkt wurde und sofern die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen gegeben sind, erstmals auch 16- und 17-Jährige teilnehmen.

Ausführliche Informationen zur Europawahl finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.