Unmittelbar vor der Europawahl am 9. Juni 2024 appelliert Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an die rund 8,6 Mio. Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, davon rund 7,8 Mio. Deutsche und rund 830.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen.
„Es entspricht guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es besteht aber natürlich auch die Möglichkeit, seine Stimme noch per Briefwahl abzugeben. Egal auf welche Weise – Hauptsache wählen!“, so Landeswahlleiterin Cornelia Nesch am 7. Juni 2024. Eine hohe Wahlbeteiligung bei der Europawahl stärke die Demokratie und sei auch für den Einfluss und die Bedeutung Baden-Württembergs in der Europäischen Union von Relevanz.
Letzte Möglichkeit für Briefwahl
Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen ist der heutige Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt. Wer dies noch tut, sollte den Antrag persönlich oder durch einen Bevollmächtigten stellen und die Wahlunterlagen gleich mitnehmen bzw. direkt vor Ort wählen. Für einen Postversand ist die Zeit zu knapp.
In besonderen Ausnahmefällen, vor allem plötzlichen Erkrankungen können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten und einen Nachweis über die Erkrankung vorlegen.
Wer Briefwahlunterlagen bereits beantragt hat, diese jedoch noch immer nicht erhalten hat, muss sich umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12:00 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Tut er dies nicht und die Briefwahlunterlagen gehen nicht mehr bei ihm ein, kann nicht gewählt werden, auch nicht am Wahlsonntag in einem Urnenwahllokal.
Stimmabgabe
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Europawahl eine Stimme. Mit der Stimme ist die Partei bzw. politische Vereinigung zu kennzeichnen, die gewählt wird. Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht verändert werden, wie beispielsweise Namen einzelner Bewerber durchstreichen oder hinzufügen oder die Reihenfolge der Bewerber ändern. Auf dem Stimmzettel dürfen auch sonst keine Vorbehalte, Zusätze oder sonstige Bemerkungen aufgebracht werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
Im Wahllokal gibt es für die Europawahl bei der Urnenwahl keine Stimmzettelumschläge.
Abgeschnittene Ecke der Stimmzettel
Damit blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettelschablone ohne fremde Hilfe durch Ertasten nutzen können, ist landeseinheitlich bei jedem Stimmzettel für die Europawahl die obere rechte Ecke abgeschnitten.
Wahlzeit
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden.
Wegen Hochwasser verlegte Wahllokale
Gute Nachrichten gibt es aus den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden: Nur in Schorndorf und Winnenden müssen Wahllokale verlegt werden. In Schorndorf werden die Wähler, die für die Festhalle Haubersbronn vorgesehen waren, nun in die Lauswiesenhalle umgeleitet. In Winnenden steht das ehemalige Notariat in der Wiesenstraße nicht mehr zur Verfügung, gewählt wird stattdessen im Haus der Jugend in der Mühltorstraße, und statt in der Birkmannsweiler Halle wird das Wahllokal im evangelischen Gemeindehaus Birkmannsweiler eingerichtet. Ob Wähler davon betroffen sind, können sie ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, dort ist der – in diesen Fällen ursprünglich vorgesehene – Wahlraum angegeben.
Repräsentative Wahlstatistik
In 264 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit jeweils mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wählern wird nach dem Wahlstatistikgesetz eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach Altersgruppen und Geschlecht der Wählerinnen und Wähler. In den ausgewählten Bezirken wird mit Stimmzetteln gewählt, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels oben einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt der Bundeswahlleiterin, das den betroffenen Wahlberechtigten mit den Briefwahlunterlagen übersandt wurde bzw. im Wahllokal ausgehändigt wird.
Veröffentlichung von Wählerbefragungen
Wie bei allen Parlamentswahlen wird es am Wahltag auch bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wieder Wählerbefragungen zum Wahlverhalten durch die Presse bzw. durch entsprechende Wahlforschungsinstitute geben. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen ist jedoch erst nach Ablauf der Wahlzeit um 18 Uhr zulässig. Eine entsprechende Veröffentlichung vor Schließung der Wahllokale kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wahlergebnis – Ermittlung und Bekanntgabe im Innenministerium
Das vorläufige amtliche Wahlergebnis für das Land Baden-Württemberg wird am Wahlabend von der Landeswahlleiterin auf Grundlage der Meldungen der 44 Kreis- und Stadtwahlleitungen ermittelt und erstmals im Innenministerium in Stuttgart öffentlich bekanntgegeben. Bei der vergangenen Europawahl 2019 war dies in der Wahlnacht gegen 0:30 Uhr der Fall. „Wann dies am Sonntag der Fall sein wird, lässt sich nicht genau vorhersagen. Jedenfalls nicht vor 23:00 Uhr, denn bis dahin wird in Italien noch gewählt und kein Land in der Europäischen Union darf zuvor sein vorläufiges Ergebnis verkünden.“, so die Landeswahlleiterin.
Der Landeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 25. Juni 2024 feststellen. Das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene wird vom Bundeswahlausschuss voraussichtlich Anfang Juli 2024 festgestellt werden.