Ombudsstelle

Erste Entschädigungszahlungen für Beamtinnen und Beamte

Die in Baden-Württemberg neu eingerichtete Ombudsstelle hat in ihrer ersten Sitzung am Donnerstag, 10. Juli 2025 über die ersten Entschädigungszahlungen an betroffene Beamtinnen und Beamte entschieden.

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.

„Im Juni haben wir das Gesetz beschlossen, jetzt wurden die ersten Zahlungen in Höhe von insgesamt 9.200 Euro beschlossen. Und das ist ein wichtiges Signal: Wir lassen euch nicht alleine. Wer für unseren Rechtsstaat einsteht, muss sich auch auf diesen verlassen können. Durch die Entscheidungen der Ombudsstelle erhalten nun alle Beamtinnen und Beamten, die im Dienst für unsere Gesellschaft zu Schaden gekommen sind, die hierfür gebotene Anerkennung. Wir schützen die, die uns schützen – und das nicht nur mit Worten, sondern mit konkreten Maßnahmen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zu den Entscheidungen der Ombudsstelle.

Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss im vergangenen Jahr eine Änderung des Landesbeamtengesetzes, um bestehende Lücken bei der Schmerzensgeldregelung für Beamtinnen und Beamte zu schließen. Im Anschluss wurde die Ombudsstelle eingerichtet, die sich aus Vertreterinnern und Vertretern der Geschäftsbereiche des Justiz-, Kultus- und Innenministeriums sowie einem Mitglied der kommunalen Landesverbände und der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden Hauptpersonalräte zusammensetzt und mehrmals jährlich tagt. Die Ombudsstelle entscheidet in Einzelfällen auch dann über eine Entschädigung, wenn ein Schmerzensgeldanspruch nicht geltend gemacht werden kann. Dies ist beispielsweise bei Schuldunfähigkeit des Täters der Fall oder, wenn dieser nicht identifiziert werden konnte.

Fünf Fälle positiv beschieden

In der ersten Sitzung wurden fünf Fälle positiv beschieden. Die betroffenen Beamtinnen und Beamten erhalten Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 9.200 Euro.

In einem der Sachverhalte wurde ein Polizeibeamter infolge eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs bei einem Einsatz verletzt. Er erlitt eine Prellung im Gesichtsbereich sowie eine Ellenbogendistorsion. Der Angreifer konnte zwar identifiziert werden, aufgrund einer darauffolgenden Abschiebung war die Forderung nach einem Schmerzensgeld jedoch nicht möglich. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte gewährte die Ombudsstelle dem geschädigten Polizisten nun eine angemessene Entschädigung.

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