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Bundesrat stimmt Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt. Damit wird das überragende öffentliche Interesse am Netzausbau gesetzlich verankert.

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Mobilfunkmast

Das beschleunigt Genehmigungsverfahren deutlich – vor allem für den Bau von Mobilfunkmasten. 

„Ein modernes, digitales Deutschland braucht zwei Dinge gleichermaßen: ein leistungsfähiges, schnelles Internet und eine flächendeckende, zukunftssichere Mobilfunkversorgung. Das neue Telekommunikationsgesetz beschleunigt Genehmigungsverfahren, sorgt für mehr Kooperation mit Kommunen und sichert Investitionen – damit Deutschland nicht Nachzügler, sondern Vorreiter im digitalen Wettbewerb wird. Nur so erreichen wir digitale Teilhabe für alle, treiben wirtschaftlichen Fortschritt voran und stärken unsere digitale Souveränität. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes sendet die Bundesregierung ein starkes Signal: Sie ist entschlossen, Deutschlands digitale Infrastruktur auf das nächste Level zu heben. Glasfaser- und Mobilfunknetze erhalten die Priorität, die sie verdienen – und jene Planungssicherheit, die Investoren brauchen. Gleichzeitig bleibt die Rücksicht auf Natur und Umwelt gewahrt und wir setzen auf Tempo, Verbindlichkeit und Effizienz“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Freitag, 11. Juli 2025, in seiner Rede in der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin.

Genehmigungsverfahren werden deutlich beschleunigt

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt. Durch das Gesetz wird das überragende öffentliche Interesse am Netzausbau gesetzlich verankert. Dadurch wird etwa Vorhaben zum Ausbau des Mobilfunknetzes in Genehmigungsverfahren bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange in der Regel Vorrang eingeräumt. Darüber hinaus werden Genehmigungsverfahren – vor allem für den Bau von Mobilfunkmasten – deutlich beschleunigt. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD am 26. Juni 2025 angenommen.

„Die digitale Infrastruktur sichert die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Für Millionen Menschen, für Unternehmen, Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen ist schnelles Internet nicht Luxus, sondern Lebenselixier. Ich erinnere zum Beispiel an den Brand eines Reisebusses auf der Schwarzwaldhochstraße. Das Kontaktieren der Feuerwehr gestaltete sich wegen der Funklöcher an der B500 schwierig. Mit dem neuen TKG haben wir jetzt die Grundlage gelegt, hier deutlich schneller voran zu kommen“, so der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Jährlich fließen die meisten Fördermittel des Bundes nach Baden-Württemberg

Durch eine zielgerichtete Förderpolitik, eine Milliardenoffensive und den stetigen Austausch mit der Telekommunikationsbranche und den Kommunen hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die flächendeckende Gigabitversorgung gesetzt. Seit 2016 hat das Land mehr als 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Bundeszuschüssen ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 6,74 Milliarden Euro für den Breitbandausbau, erläuterte in diesem Zusammenhang Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Im Vergleich zu den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland hat Baden-Württemberg überproportional von den Fördermitteln des Bundes profitiert. Seit dem Jahr 2020 fließen jährlich die meisten Fördermittel des Bundes nach Baden-Württemberg. Bis heute hat das Land so mehr als 3.700 Projekte gefördert. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind weitere 1,1 Mrd. Euro für den Ausbau des schnellen Internets in Baden-Württemberg vorgesehen. Mit den beschleunigten Genehmigungsverfahren kann dieses Geld nun noch schneller „unter die Straße gebracht werden“ indem Glasfaserkabel zeitnah verlegt werden können.

Die Rede des Stv. Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl finden Sie in unserer Mediathek.

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