Zentraler Baustein des Angebots ist erneut die Onlineveranstaltung „Sicher im Wahlkampf“ am 28. Januar 2026. Diese organisiert die Geschäftsstelle der Task Force gegen Hass und Hetze beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg und dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, die in der Politik aktiv sind sowie an die Kandidatinnen und Kandidaten für ein Landtagsmandat. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der präventiven Beratung, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit im öffentlichen Raum, bei Veranstaltungen, und im digitalen Raum. Außerdem werden wichtige Handlungskompetenzen bei persönlichen Angriffen aufgezeigt.
Interessierte können sich bei der Geschäftsstelle der Task Force gegen Hass und Hetze beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg per E-Mail über stuttgart.lka.taskforce-hassundhetze@polizei.bwl.de melden. Weitere Informationen folgen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat die Aufgabe, die Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu schützen, verfassungsfeindliche, geheimdienstliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Bürgerinnen und Bürger über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Vor dem Hintergrund der Landtagswahl 2026 beobachtet das LfV fortlaufend mögliche Bedrohungen, um effektiv insbesondere vor Spionage, Einflussnahme und Sabotage durch fremde Staaten zu schützen. Auch die Agitation von Extremisten und extremistischer Gruppierungen im Kontext der Landtagswahl analysiert das LfV und steht dazu im Austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Im Bereich der Cybersicherheit bei der Landtagswahl ist das LfV immer dann zuständig, wenn sich Cyberspionage und Cybersabotage fremder Staaten gegen politische Stellen in Baden-Württemberg richten.
Das LfV sensibilisiert daher sowohl anlassunabhängig als auch bei konkreten Verdachtsmomenten die beteiligten Behörden sowie politische und staatliche Stellen in Baden-Württemberg für die Gefahren im Zusammenhang mit der Landtagswahl. Hierzu werden Lagebilder verschickt, bei Bedarf Warnmeldungen gesteuert oder potenziell betroffene Stellen individuell beraten. Darüber hinaus steht das LfV grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontakt zum Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg:
Pressestelle
Telefon: 0711 / 9544-111
E-Mail: presse@lfvbw.bwl.de
Angebote der Taskforce Desinformation
Die unter der Federführung des Innenministeriums (IM) in Zusammenarbeit mit dem LfV eingerichtete Taskforce Desinformation plant für die Wählerinnen und Wähler einzelne Aktionstage gegen Desinformation im Kontext der Landtagswahl 2026. Durch verschiedene Formate soll im Hinblick auf das Problem Desinformation sensibilisiert, Bewusstsein geschaffen und Resilienz gestärkt werden, damit Wählerinnen und Wähler eine möglichst faktenbasierte, objektive Wahlentscheidung treffen. Nähere Informationen hierzu werden in Kürze auf der Homepage des Innenministeriums bekannt gegeben werden.
Kontakt zur Taskforce Desinformation
Taskforce-Desinformation@im.bwl.de
Auch die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) befasst sich mit der Cyber- und Informationssicherheit der Landtagswahl in Baden-Württemberg und berät und unterstützt die Landeswahlleitung operativ und strategisch sowohl im Vorfeld der Wahl als auch am Wahltag selbst. Darüber hinaus stellt die CSBW verschiedene Beratungsangebote bereit und führt ein Cyber-Monitoring durch, um etwaige Auffälligkeiten festzustellen.
Die CSBW rechnet im Kontext der Landtagswahl mit Cyberangriffen, insbesondere auch auf öffentliche Stellen, Kandidierende und Parteien. Aktuelle Sicherheitshinweise und Warnmeldungen finden sich auf der Website cybersicherheit-bw.de
Sicherheitsvorfälle im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit melden Sie bitte an die Cyber-Ersthilfe der CSBW. Die CSBW ist über ihre Cyber-Ersthilfe selbstverständlich auch am Wahlsonntag – aber auch an allen anderen Tagen – erreichbar. Sie bietet eine qualifizierte, kostenlose Erstberatung für alle in Baden-Württemberg an.
Kontakt zur Cyber-Ersthilfe
Telefon: 0711-13799 999
E-Mail: cyberersthilfe@cybersicherheit.bwl.de
Meldeformular auf der Website
Für Kommunen steht die CSBW unter beratung@cybersicherheit.bwl.de als Ansprechpartnerin zu Fragen der Cyber- und Informationssicherheit zur Verfügung. Sie berät insbesondere auch zu Fragen rund um die Umsetzung der einschlägigen Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welche zusammen mit Fachleuten aus den Ländern entwickelt wurden.
Kandidierenden und Parteien rät die CSBW, die wichtigsten Basismaßnahmen zu befolgen – diese gelten auch für private Geräte bzw. im privaten Raum:
- Seien Sie sich der Gefahr von Cyberangriffen, bspw. durch Social Engineering, bewusst. Sensibilisieren Sie auch Ihr Team dafür.
- Wählen Sie sichere Passwörter für Ihre Geräte und Accounts und nutzen Sie einen Passwort-Manager sowie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dies betrifft auch Ihre Social-Media-Zugänge.
- Seien Sie wachsam bei Auffälligkeiten und Anomalien Ihrer Geräte oder Systeme und holen Sie sich im Verdachtsfall fachkundige Hilfe.
- Seien Sie kritisch gegenüber fremder Hardware. Schließen Sie keine Ihnen unbekannten Datenträger wie USB-Sticks an Ihre Geräte an. Aus aktuellem Anlass: Bundestagspolizei warnt Abgeordnete vor verdächtigen USB-Sticks.
Weitere Informationen erhalten Kandidierende in einem „Leitfaden für Kandidierende“. Er wird aktuell überarbeitet und anschließend an dieser Stelle ergänzt.
Ob Abgeordnete, Kandidierende, Beschäftigte der Kommunalverwaltung oder Parteimitarbeitende – für alle mit der Wahl befassten Personen sind die kompakten CSBW-Factsheets hilfreich. Sie behandeln Themen wie sichere Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Phishing-E-Mails, Konfiguration des Home-Routers, Netzkopplung und Fernwartung, Deepfakes und viele weitere Themen der Cybersicherheit. Alle Factsheets sind hier sowie als barrierefreie Version hier verfügbar.
Politische Wahlen entfalten erfahrungsgemäß bereits weit im Vorfeld des Wahltermins auch polizeiliche Relevanz. Mit Näherrücken eines Wahltags ist regelmäßig mit einer Intensivierung des öffentlichen Diskurses und daher auch mit einem erhöhten Aufkommen an Straftaten im Bereich politisch motivierter Kriminalität zu rechnen. Dem Schutz von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern sowie Wahlveranstaltungen wird seitens der Polizei Baden-Württemberg eine hohe Bedeutung zugemessen.
Zum Schutz von polizeilich bekannten Wahlveranstaltungen treffen die jeweils regional zuständigen Polizeipräsidien auf Grundlage einer polizeilichen Gefährdungsbewertung lageorientiert die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen.
Die Polizei reagiert hierbei unverzüglich auf aktuelle Entwicklungen und Ereignisse und richtet ihre Einsatzmaßnahmen professionell und flexibel an diesen aus.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat für Kandidierende, Parteien oder Wahlkampfveranstalter das Merkblatt „Hinweise für die Durchführung von Wahlkämpfen“ herausgegeben. Dieses gibt Hinweise zum Umgang mit Wählerverzeichnissen, zur Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen und Wahlwerbung unter den entsprechenden rechtlichen Aspekten.
Wesentliche Bestimmungen und notwendige Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Leiterinnen und Leiter von Versammlungen im Rahmen der Landtagswahl 2026 können dem Merkblatt „Hinweise zur Durchführung von Versammlungen“ entnommen werden.
Insbesondere während des Wahlkampfes können Kandidierende, ihre Parteien und Büros zunehmend zum Ziel von Aktionen werden. Die Polizei Baden-Württemberg gibt mit dem Leitfaden „Sicher im Wahlkampf“ hilfreiche Empfehlungen. So können mögliche Sicherheitslücken geschlossen und im Ernstfall richtig reagiert werden.
Personen, die bereits aufgrund ihrer Stellung im öffentlichen Leben einer höheren Gefährdung unterliegen, sollen mit der Broschüre „Sicherheit von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie anderen Personen mit Gefährdungsrisiko“ dazu angehalten werden, ihr Verhalten im Alltag zu reflektieren. Die Broschüre enthält umfassende Verhaltensempfehlungen und zeigt vielfältige Handlungsoptionen auf. Sie soll überdies mögliche Tatgelegenheiten identifizieren und für ein sicherheitsbewusstes Verhalten sensibilisieren.
Zentrale Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger (ZAMAT)
Zudem steht Amts- und Mandatstragenden über die Rufnummer 0711 5401-3003 die Zentrale Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger (ZAMAT) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit einem qualifizierten Beratungsangebot rund um die Uhr zur Verfügung. Ziel der Ansprechstelle ist es, im Rahmen einer offensiven lageorientierten Kommunikation eine individuelle Situationsbewertung der Betroffenen sicherzustellen. Darüber hinaus werden unmittelbar Kontakte zu den spezialisierten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort bei den regionalen Polizeipräsidien für eine Beratung und Betreuung sowie spezifische Handlungsempfehlungen vermittelt. Bitte beachten Sie: Konkrete Not- und Gefahrenlagen sind stets und ausschließlich an die polizeiliche Notrufnummer 110 zu richten, um eine rechtzeitige polizeiliche Intervention zu gewährleisten.
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)
Mit Blick auf die Gefahren im virtuellen Raum, auch während der Landtagswahl 2026, steht bei IT-Sicherheitsvorfällen die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Baden-Württemberg über die Rufnummer 0711 5401-2444 oder per E-Mail, cybercrime@polizei.bwl.de, als kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen sowie andere öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zur Verfügung. Die ZAC kann bei einem konkreten Cybervorfall beratend unterstützen, zeitnah polizeiliche Erstmaßnahmen veranlassen und sich anlassbezogen eng mit der CSBW und dem LfV abstimmen.
Task Force gegen Hass und Hetze
Weitergehende Informationen und Angebote finden Sie über die Task Force gegen Hass und Hetze, deren Geschäftsstelle beim LKA BW verortet ist. Die Task Force gegen Hass und Hetze verfolgt das Ziel, Bedrohungen durch Hass und Hetze frühzeitig zu erkennen und diesen mit geeigneten Maßnahmen aktiv zu begegnen. Verankert im Koalitionsvertrag und eingerichtet durch den Kabinettsausschuss der Landesregierung „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ hat die Task Force bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und mehrere Aktionstage ins Leben gerufen. Zielgruppe der Maßnahmen der Task Force sind alle Internetnutzenden, alle Betroffenen von Hass und Hetze, insbesondere Angehörige vulnerabler Gruppen, die besonders im Fokus von Hatespeech und Hatecrime stehen. Auch Politikschaffende sind aufgrund ihrer Tätigkeit oft Zielscheibe von Anfeindungen und stehen somit ebenfalls im Fokus der Maßnahmen der Task Force.
Die Task Force setzt sich aus starken Partnern innerhalb der Polizei, aber auch aus den Sektoren Bildung, Kultur, Soziales und Sicherheit zusammen. Zusätzlich kooperiert sie mit mitwirkungswilligen Kooperationspartnern der Zivilgesellschaft und vernetzt sich crossmedial als „Initiative Toleranz im Netz“. Kernstück der Arbeit ist das gleichnamige Onlineportal: https://www.initiative-toleranz-im-netz.de, auf dem Betroffene und Interessierte Strategien im Umgang mit Hass und Hetze, passende Meldestellen, Hilfsangebote zur Betreuung und Unterstützung sowie Bildungsangebote, finden und direkt erreichen, bzw. buchen können. Zur kommenden Landtagswahl in Baden-Württemberg werden hier Angebote der Mitglieder und Partner sowie relevante Termine und Veranstaltungen veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Allgemein
- Landeszentrale für politische Bildung: Landtagswahl BW 2026
- Informationen zur Wahl und Angebote von Mitgliedern und Partnern der Task Force
Materialien für Abgeordnete, Kandidierende und Parlamente
- LfV: Sensibilisierung für Fake-Anrufe („Pranks“) russischer Akteure
- BSI + BfV: Aktuelle Warnmeldung zu den im Artikel des LfV dargestellten „Pranks“
- LfV: Schutz vor Sozial Engineering
- LfV: Schutz vor Phishing
Desinformation, Fake-News, Deep-Fakes
