Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg richtet in Zusammenarbeit mit der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg und dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg am 3. Februar 2025, ab 17:00 Uhr, eine Onlineveranstaltung „Sicher im Wahlkampf“ aus. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, die in der Politik aktiv sind und Entscheidungen treffen oder mitgestalten sowie an Kandidatinnen und Kandidaten für ein Bundestagsmandat. Der Schwerpunkt liegt auf der präventiven Beratung, insbesondere zu den Themen der Sicherheit im öffentlichen Raum, Sicherheit bei Veranstaltungen, Sicherheit im digitalen Raum sowie Handlungskompetenzen bei persönlichen Angriffen. Interessierte können sich bei der Geschäftsstelle der Task Force gegen Hass und Hetze beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg per E-Mail über stuttgart.lka.taskforce-hassundhetze@polizei.bwl.de für die Veranstaltung anmelden und erhalten die Zugangsdaten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu schützen, verfassungsfeindliche, geheimdienstliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Bürgerinnen und Bürger über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl beobachtet der Verfassungsschutzverbund fortlaufend mögliche Bedrohungen, um effektiv insbesondere vor Spionage, Einflussnahme und Sabotage durch fremde Staaten zu schützen. Auch die Agitation von Extremisten und extremistischer Gruppierungen im Kontext der Wahl analysiert das LfV und steht dazu im Austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den übrigen Landesbehörden. Im Bereich der Cybersicherheit bei der Bundestagswahl 2025 ist das LfV immer dann zuständig, wenn sich Cyberspionage und Cybersabotage fremder Staaten gegen politische Stellen in Baden-Württemberg richten.
Das LfV sensibilisiert daher sowohl anlassunabhängig als auch bei konkreten Verdachtsmomenten die an Wahlen beteiligten Behörden sowie politische und staatliche Stellen in Baden-Württemberg für die Gefahren im Zusammenhang mit der Bundestagswahl. Hierzu werden Lagebilder verschickt, bei Bedarf Warnmeldungen gesteuert oder potenziell betroffene Stellen individuell beraten. Darüber hinaus steht das LfV grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Infoblatt Schutz vor Desinformation
Infoblatt Schutz vor Social Engineering
Kontakt zum Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg:
Pressestelle
Telefon: 0711 / 9544-111
E-Mail: presse@lfvbw.bwl.de
Auch die CSBW befasst sich mit der Cyber- und Informationssicherheit der Bundestagswahl und berät und unterstützt die Landeswahlleitung operativ und strategisch sowohl im Vorfeld der Wahl als auch am Wahltag selbst. Darüber hinaus stellt die CSBW verschiedene Beratungsangebote bereit und führt ein Cyber-Monitoring durch, um etwaige Auffälligkeiten festzustellen.
Die CSBW rechnet im Kontext der Bundestagswahl mit Cyberangriffen, insbesondere auch auf öffentliche Stellen, Kandidierende und Parteien. Aktuelle Sicherheitshinweise und Warnmeldungen finden sich auf der Website cybersicherheit-bw.de
Sicherheitsvorfälle im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit melden Sie bitte an die Cyber-Ersthilfe der CSBW. Die CSBW ist über ihre Cyber-Ersthilfe selbstverständlich auch am Wahlsonntag – aber auch an allen anderen Tagen – erreichbar. Sie bietet eine qualifizierte, kostenlose Erstberatung für alle in Baden-Württemberg an.
Kontakt zur Cyber-Ersthilfe
Telefon: 0711-13799 999
E-Mail: cyberersthilfe@cybersicherheit.bwl.de
Meldeformular auf der Website
Für Kommunen steht die CSBW unter beratung@cybersicherheit.bwl.de als Ansprechpartnerin zu Fragen der Cyber- und Informationssicherheit zur Verfügung, auch zu Fragen rund um die Umsetzung der einschlägigen Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welche zusammen mit Fachleuten aus den Ländern entwickelt wurden.
Kandidierenden und Parteien rät die CSBW, die wichtigsten Basismaßnahmen zu befolgen – auch mit privaten Geräten bzw. im privaten Raum:
- Seien Sie sich der Gefahr von Cyberangriffen, bspw. durch Social Engineering, bewusst. Sensibilisieren Sie auch Ihr Team dafür.
- Wählen Sie sichere Passwörter für Ihre Geräte und Accounts und nutzen Sie einen Passwort-Manager sowie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dies betrifft auch Ihre Social-Media-Zugänge.
- Seien Sie wachsam bei Auffälligkeiten und Anomalien Ihrer Geräte oder Systeme und holen Sie sich im Verdachtsfall fachkundige Hilfe.
Weitere Informationen erhalten Kandidierende in einem "Leitfaden für Kandidierende".
Hilfreich für alle mit der Wahl befassten Personen, ob Abgeordnete, Kandidierende, Beschäftigte der Kommunalverwaltung oder Parteimitarbeitende, sind die zahlreichen CSBW-Factsheets die sich mit Themen wie sichere Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Phishing-E-Mails, Konfiguration des Homerouters, Netzkopplung und Fernwartung , Deepfakes und vielen weiteren Themen befassen. Alle Factsheets sind hier sowie als barrierefreie Version hier verfügbar.
Politische Wahlen entfalten erfahrungsgemäß bereits im Vorfeld des Wahltermins auch polizeiliche Relevanz. Mit Näherrücken eines Wahltags ist regelmäßig mit einer Intensivierung des öffentlichen Diskurses und daher auch mit einem erhöhten Aufkommen an Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zu rechnen. Der Schutz von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern sowie Wahlveranstaltungen hat dabei für die Polizei Baden-Württemberg höchste Bedeutung.
Zum Schutz von polizeilich bekannten Veranstaltungen in Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl 2025 werden auf Grundlage einer polizeilichen Gefährdungsbewertung die lageorientiert erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durch die regionalen Polizeipräsidien getroffen. Die Parteiveranstaltungen werden individuell betrachtet und die erforderlichen Maßnahmen lageangepasst durchgeführt. Die Polizei Baden-Württemberg reagiert auf aktuelle Entwicklungen und Ereignisse unverzüglich und richtet ihre Einsatzmaßnahmen stets im Sinne eines professionellen und flexiblen Einsatzmanagements aus. Das Merkblatt „Hinweise für die Durchführung von Wahlkämpfen“ gibt Hinweise zum Umgang mit Wählerverzeichnissen, der Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen und Wahlwerbung unter den entsprechenden rechtlichen Aspekten. Überdies befasst sich das Merkblatt „Hinweise zur Durchführung von Versammlungen“ mit den wesentlichen Bestimmungen zu Versammlungen im Rahmen der Bundestagswahl 2025. Es beinhaltet die notwendigen Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Leiterinnen und Leiter von Versammlungen.
Die Broschüre „Sicherheit von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie anderen Personen mit Gefährdungsrisiko“ enthält umfassende Verhaltensempfehlungen und zeigt vielfältige Handlungsoptionen auf. Sie soll Personen, die aufgrund ihrer Stellung im öffentlichen Leben einer höheren Gefährdung unterliegen, dazu anhalten, ihr Verhalten im Alltag zu reflektieren, mögliche Tatgelegenheiten zu identifizieren und für ein sicherheitsbewusstes Verhalten sensibilisieren.
Insbesondere während des Wahlkampfes können Politikerinnen und Politiker, ihre Parteien und Büros zunehmend zum Ziel von Angriffen werden. Die Polizei Baden-Württemberg gibt mit dem Leitfaden „Sicher im Wahlkampf“ hilfreiche Empfehlungen. So können mögliche Sicherheitslücken geschlossen und im Ernstfall richtig reagiert werden.
Zudem steht Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern über die Rufnummer 0711 5401-3003 die Zentrale Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger (ZAMAT) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit einem qualifizierten Beratungsangebot rund um die Uhr zur Verfügung. Ziel der Ansprechstelle ist es, im Rahmen einer offensiven lageorientierten Kommunikation eine individuelle Situationsbewertung der Betroffenen sicherzustellen. Darüber hinaus werden unmittelbar Kontakte zu den spezialisierten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort bei den regionalen Polizeipräsidien für eine Beratung und Betreuung sowie spezifische Handlungsempfehlungen vermittelt. Konkrete Not- und Gefahrenlagen sind stets und ausschließlich an die polizeiliche Notrufnummer 110 zu richten, um eine rechtzeitige polizeiliche Intervention zu gewährleisten.
Mit Blick auf die Gefahren im virtuellen Raum, auch während der Bundestagswahl 2025, steht die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Baden-Württemberg bei IT-Sicherheitsvorfällen über die Rufnummer 0711 5401-2444 oder per E-Mail als kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen sowie andere öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zur Verfügung. Die ZAC kann bei einem konkreten Cybervorfall beratend unterstützen, zeitnah polizeiliche Erstmaßnahmen veranlassen und sich anlassbezogen eng mit der CSBW und dem LfV abstimmen.
Weiterführende Informationen
Allgemein
- Bundeswahlleiterin: Bundestagswahlen 2025
- BSI: Wahlen in Deutschland 2025
- Bundeszentrale für politische Bildung: Bundestagswahl 2025
- Landeszentrale für politische Bildung: Bundestagswahl 2025
- BMI: Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen - FAQ
- BMI: Zusammen gegen Falschinformation bei der Bundestagswahl - Leichte Sprache
- BMI: Zusammen gegen Manipulation
Materialien für Abgeordnete, Kandidierende und Parlamente
Fake News
- Landesmedienzentrum: Fake News
- Bundesministerium des Inneren: Tipps zum Erkennen von Falschinformationen
- BSI: Infos für Wählende
- Landeszentrale für politische Bildung: Fake News
Desinformation, Deep-Fakes und Social Media