Baden-Württemberg

Landtagswahl 2026

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.

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Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Zu gegebenem Zeitpunkt werden an dieser Stelle ausführliche Informationen zum neuen Landtagswahlrecht veröffentlicht.

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.

Vergangene Landtagswahlen

Pressemitteilungen zur Landtagswahl 2026

18. März 2025: Landtagswahl 2026 wird voraussichtlich am 8. März 2026 stattfinden

8. April 2025: Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt