„Am 8. März 2026 findet die nächste Landtagswahl statt. Das hat der Ministerrat heute auf meinen Vorschlag hin beschlossen. Die Landtagswahl ist eine Chance für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, ihre Stimme der Demokratie zu geben. Denn das Wahlrecht ist ein Grundpfeiler der Demokratie – Demokratie heißt Beteiligung und Demokratie muss gelebt, verteidigt und gestärkt werden“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Beschluss des Wahltermins durch den Ministerrat am 8. April 2025.
Wahlperiode endet am 30. April 2026
Die Wahlperiode des 17. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2026. Die Neuwahl muss nach Artikel 30 Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vor Ablauf der laufenden Wahlperiode stattfinden. Nach Artikel 30 Absatz 3 der Landesverfassung muss sich der neue Landtag spätestens am sechzehnten Tage nach Beginn der Wahlperiode konstituieren. Zwischen der Wahl und der konstituierenden Sitzung müssen das endgültige Wahlergebnis ermittelt und festgestellt, die Gewählten benachrichtigt, der Zugang der Annahmeerklärungen abgewartet, die Wahlurkunden ausgestellt und dem Landtag die Mandatsannahmen mitgeteilt werden. Dafür wurden in der Vergangenheit ca. fünf Wochen benötigt. Die nächste regelmäßige Landtagswahl sollte somit spätestens Mitte März 2026 stattfinden, zumal die Osterferien vom 30. März 2026 bis 11. April 2026 dauern. Damit die sitzungslose Zeit des Landtags begrenzt wird, sollte die Landtagswahl auch nicht vor März 2026 stattfinden.
Beim 8. März 2026 als Wahltag liegt das Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge am Dienstag, 23. Dezember 2025, 18.00 Uhr, also noch vor Weihnachten. Zudem könnte der Landeswahlausschuss bei einem Wahltermin am 8. März 2026 am 27. März 2026 und damit noch vor Beginn der Osterferien das endgültige Wahlergebnis feststellen.
Der Wahltag, der 8. März 2026, ist gleichzeitig der Internationale Frauentag. Damit dürften erfahrungsgemäß die Wahl sowie die Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Frauentages vom gesteigerten Wähler- und Publikumsverkehr profitieren.
Der Ministerrat von Baden-Württemberg hatte bereits in der Sitzung am 18. März 2025 den Vorschlag, den 8. März 2026 als Wahltag vorzusehen, zur Kenntnis genommen. Das Innenministerium hatte danach die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien, die Landtagsverwaltung, die Kirchen und die kommunalen Landesverbände zum Wahltermin angehört. Es wurden von diesen keine Bedenken gegen den Termin geäußert.