Sirenenförderprogramm 2025

Innenministerium legt neues Sirenenförderprogramm auf

Mit dem Sirenenförderprogramm 2025 wird die Warnung der Bevölkerung in Baden-Württemberg weiter gestärkt. Baden-Württemberg stellt den Städten und Gemeinden im Land 1,5 Millionen Euro für Investitionen in die Sireneninfrastruktur bereit.

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Elektronische Sirenenanlage

Damit können die Menschen im Land noch besser vor Gefahren gewarnt werden.

„Hochwasser, flächendeckende Stromausfälle, Stürme, Erdbeben oder Gefahrstoffunfälle – die möglichen Szenarien sind vielfältig. Unsere Einsatzkräfte sind regelmäßig gefordert, die Krisen häufen sich. Zur Warnung der Bevölkerung setzen wir in Baden-Württemberg auf den bewährten Warnmix aus verschiedenen Warnkanälen. Sirenen sind hierbei mit ihrem Weckeffekt nach wie vor ein bewährtes Warnmittel. Mit dem Sirenenförderprogramm 2025 unterstützen wir die Gemeinden, in ihre Sireneninfrastruktur zu investieren. Wir entlasten sie damit finanziell und stärken die Möglichkeiten der Warnung der Bevölkerung. Mehr als 1,5 Millionen Euro sind eine gute Investition in die Sicherheit unserer Gesellschaft in diesen turbulenten Zeiten“, sagte dazu der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Insgesamt stellen Baden-Württemberg und der Bund mit dem Sirenenförderprogramm 2025 mehr als 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gemeinden im Land können über das Förderprogramm Zuschüsse für Investitionen in die Sireneninfrastruktur erhalten. Gefördert werden Sirenen auf Dächern und Gebäuden und auf freistehenden Masten sowie Sirenensteuerungsempfänger zur Anbindung von Sirenen an das Modulare Warnsystem (MoWaS). Die Fördersumme je Maßnahme reicht von 1.000 bis 17.350 Euro. Dies beinhaltet neben der Sirenenanlage zum Beispiel auch Kosten für Personal, für die Elektroinstallation oder für notwendige Hubarbeitsbühnen.

Warnung der Bevölkerung

Die große Herausforderung bei der Warnung der Bevölkerung besteht darin, möglichst viele Menschen in den unterschiedlichen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten mit Warnmeldungen und entsprechenden Handlungsempfehlungen zu erreichen. Eine Warnung kann Menschen zum Beispiel an ihrem Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten, zuhause bei ihrer Familie oder während Auto- und Bahnfahrten erreichen. Dazu kommt, dass viele ein Smartphone nutzen, andere dagegen klassische Radiohörer sind. Vor diesem Hintergrund genügt es nicht, nur auf ein Warnmittel wie beispielsweise Sirenen oder Warn-Apps als alleiniges Mittel der Wahl zu setzen. Vielmehr ist es entscheidend, einen „Warnmix“ darauf auszurichten, möglichst viele Menschen in den unterschiedlichsten Lebenskontexten zu erreichen.

Baden-Württemberg setzt deshalb zur amtlichen Warnung der Bevölkerung vor Gefahrensituationen seit Oktober 2016 landesweit auf das im gesamten Bundesgebiet verfügbare satellitengestützte System MoWaS. Über MoWaS können mit einer einzigen Eingabe verschiedenste Warnmedien und Multiplikatoren angesteuert werden. Derzeit sind an MoWaS die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP, einige regionale Warn-Apps, Cell Broadcast, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungsredaktionen und Onlinedienste, digitale Stadtinformationstafeln sowie Verkehrsunternehmen angeschlossen. In Zukunft sollen auch Sirenen an MoWaS angeschlossen werden. Die Zahl der Warnmeldungen, die in den vergangenen Jahren über MoWaS herausgegeben wurden, ist kontinuierlich gestiegen. Allein im Jahr 2024 haben Behörden von Gemeinden, Städten, Landkreisen und Land insgesamt 260 Warnmeldungen über das modulare Warnsystem versendet. Der überwiegende Teil der Warnmeldungen wurde dabei von Gemeinden, Städten, Landkreisen herausgegeben. Neben den an MoWaS angeschlossenen Systemen können die Gemeinden auch eigene Warnmittel, dazu gehören zum Beispiel Sirenen oder Fahrzeuge für Lautsprecherdurchsagen, im Ernstfall einsetzen.

Das Sirenenförderprogramm wird anteilig vom Bund (mit rund 800.000 Euro) und vom Land Baden-Württemberg (rund 700.000 Euro) finanziert.

Informationen des Innenministeriums Baden-Württemberg

Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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