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Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Innenminister Thomas Strobl​​​​​​​ zur beschlossenen Gesetzesanpassung „Zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ der Bundesregierung.

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte zur gestern (5. November 2025) beschlossenen Gesetzesanpassung „Zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ der Bundesregierung:

„Mit den Änderungen des Sprengstoffgesetzes haben die Ermittlungsbehörden nunmehr weitere Befugnisse, um Geldautomatensprengern das Handwerk zu legen. Das ist wichtig, denn das sind extrem rücksichtslose, schwere Straftaten, bei denen äußerst skrupellose Täter die Gesundheit und das Leben argloser Menschen gefährden. Mit dem Gesetz werden zudem Strafbarkeitslücken geschlossen und das Strafmaß erhöht. Damit stellt die Bundesregierung wichtige Weichen, um die organisierte Sprengstoffkriminalität einzudämmen.

In engem Schulterschluss zwischen Polizei, Justiz, Kreditinstituten und Versicherungen machen wir den Tätern in Baden-Württemberg schon lange das Leben schwer. Das hat sich ausgezahlt: Die Fallzahlen sind im ersten Halbjahr 2025 um 75 Prozent, von 28 auf sieben Fälle, zurückgegangen. Und hier lassen wir nicht locker. Mit den nunmehr erweiterten Ermittlungskompetenzen und verschärften Sanktionen gehen wir diesen Weg entschlossen weiter.“

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