Die Landeswahlleiterin teilt mit, dass der Landeswahlausschuss am 19. Januar 2026 in Stuttgart einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags im Wahlkreis 23 Main-Tauber stattgegeben hat. Damit stehen die Kreiswahlvorschläge in allen 70 Wahlkreisen des Landes endgültig fest. In einem Kreiswahlvorschlag ist der Bewerber und gegebenenfalls der Ersatzbewerber einer Partei benannt oder ein Einzelbewerber. Sie bewerben sich um ein Direktmandat und können auf dem Stimmzettel des Wahlkreises mit der Erststimme gewählt werden.
Die Kreiswahlleiter machen die im jeweiligen Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge spätestens am 2. Februar 2026 öffentlich bekannt.
Die 21 zugelassenen Landeslisten der Parteien werden mit ihren Bewerbern in der nächsten Ausgabe des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg öffentlich bekanntgemacht und später in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt.
Die zugelassenen Wahlkreisbewerber werden ebenfalls in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt werden.
















