Dabei wurden 533 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt, 13 Personen vorläufig festgenommen und elf Haftbefehle vollstreckt.
„Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit nehmen die Wohnungseinbrüche wieder zu. Mit unseren großangelegten, länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrollaktionen machen wir den Einbrechern das Leben schwer – und senden eine glasklare Botschaft: Wohnungseinbruchsdiebstahl lohnt nicht. Durch akribische Ermittlungsarbeit, einen hohen Fahndungs- und Kontrolldruck und gemeinsamen länderübergreifenden Aktionen machen wir Einbrechern in Baden-Württemberg das Leben schwer. Gerade den Wohnungseinbruch bekämpfen wir seit einem knappen Jahrzehnt ganz entschieden, denn er kann Menschen nachhaltig traumatisieren und in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigen. Mit der länderübergreifenden Zusammenarbeit gehen wir seit Jahren erfolgreich gegen diese kriminellen Banden vor. Und das mit Erfolg – allein in diesem Jahr konnten wir 533 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellen, 13 Personen vorläufig festnehmen und elf Haftbefehle vollstrecken. Daneben nutzen wir aber auch jede Gelegenheit, um über die Gefahren von Wohnungseinbrüchen zu informieren und zu sensibilisieren, wie man sich schützen kann. Das alles zeigt Wirkung: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit dem Jahr 2015 von 12.255 auf 5.286, also um über 60 Prozent zurückgegangen. Und rund die Hälfte der erfassten Fälle scheitern bereits beim Versuch, in Wohnungen einzubrechen. Hier lassen wir nicht nach und sorgen weiterhin mit Nachdruck dafür, unser Land ein weiteres Stück sicherer zu machen“, so der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
In diesem Jahr fanden die Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität im Zeitraum vom 22. Oktober bis 4. November statt. Hierzulande waren 1.242 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz, die 5.738 Personen, 3.513 Fahrzeuge sowie 3.443 Dokumente an 30 Örtlichkeiten überprüften. Im Ergebnis stellten die Beamtinnen und Beamten 533 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten fest. Überdies führten die Fahndungsmaßnahmen zur vorläufigen Festnahme von 13 Personen und der Vollstreckung von elf Haftbefehlen.
Kooperationsvereinbarung
Die im Juni 2016 von Innenminister Thomas Strobl getroffene Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität sieht jährliche gemeinsame Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen vor. Der Fokus der Kontrollen liegt dabei nicht ausschließlich auf Wohnungseinbruchdiebstählen, vielmehr verfolgen die Sicherheitsbehörden einen ganzheitlichen Ansatz, um auch die Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität und anderen Phänomenbereichen zu garantieren und so die Sicherheit der Menschen zu verbessern.
Zahl der Wohnungseinbrüche weiterhin auf niedrigem Niveau
Im Jahr 2024 wurden 5.286 Wohnungseinbruchdiebstähle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst – das entspricht etwa dem Vorjahresniveau (2023: 5.204). Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist weiterhin auf einem niedrigen Niveau und hat sich innerhalb der vergangenen zehn Jahre mehr als halbiert. Gleichzeitig scheiterten im letzten Jahr 46,3 Prozent der Einbrüche. Das bedeutet, dass die Täterinnen und Täter in beinahe der Hälfte aller Fälle nicht über das Versuchsstadium hinauskamen. Viele Einbrüche können durch richtiges Verhalten, Sicherungstechnik und eine aufmerksame Nachbarschaft verhindert werden.
Weitergehende Informationen für Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Einbruchschutz finden Sie hier:
Polizeiliche Kriminalprävention: www.polizei-beratung.de
Programm Polizeiliche Kriminalprävention – K-Einbruch: www.k-einbruch.de
















