Sicherheit

Zumeldung zur Speicherung von IP-Adressen

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zu Meldungen, wonach ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorsieht, dass Internet-Anbieter IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang speichern müssen.

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

„Unsere Sicherheitsbehörden erwarten sehnsüchtig eine Mindestspeicherzeit von IP-Adressen. Das ist der entscheidende Schlüssel, um den Missbrauch von Kindern wirksam bekämpfen zu können. Deshalb ist es gut, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun offenbar einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das Netz ist riesengroßer Tausch- und Handelsplatz für den schlimmsten Missbrauch. Der Missbrauch von Kindern und Minderjährigen ist eine abscheuliche und widerliche Untat. Wer wehrlose Kinder derart schädigt, gehört hinter Schloss und Riegel. Ermittlungen der Sicherheitsbehörden liefen in den vergangenen Jahren tausendfach ins Leere, weil unsere Sicherheitsbehörden keinen Zugriff auf die IP-Adressen der Täter hatten. Wir haben dafür die Antworten und es ist wirklich höchste Zeit, dass wir diese auch in die Umsetzung bringen können! Es geht darum, unsere Kinder zu schützen.“

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