Bundesrat

Minister Hagel einstimmig zum Vorsitzenden des Bundesrats-EU-Ausschusses gewählt

Der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Europaminister Manuel Hagel wurde im Bundesrat einstimmig zum Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union gewählt.

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Bundesrat Berlin

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 12. Juni 2026, den Stv. Ministerpräsident, Innen- und Europaminister Manuel Hagel einstimmig zum Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union gewählt. Damit folgt er auf Ministerpräsident a.D. Winfried Kretschmann, der zuvor den Vorsitz inne hatte.

„Baden-Württemberg zeigt jeden Tag, wie eng unser Wohlstand, unsere Sicherheit und unsere Zukunft mit Europa verbunden sind: durch die vielen Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden Verantwortung übernehmen, durch unsere starke Wirtschaft und durch Unternehmen, die auf offene Märkte, verlässliche Partnerschaften und Stabilität angewiesen sind. Herausfordernde Zeiten verlangen nach einem Europa, das geschlossen zusammensteht, sich auf seine Kernkompetenzen konzentriert und dort Verantwortung übernimmt.

Als Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union des Bundesrats darf ich künftig eine besondere Verantwortung in der deutschen Europapolitik übernehmen. Auf diese neue Aufgabe freue ich mich sehr. Gerade jetzt haben wir eine besondere Verantwortung, Europa gemeinsam zu gestalten – im Interesse der Menschen in unserem Land und in allen Regionen Europas. Europa steht vor zentralen Zukunftsfragen: Es geht mehr denn je um Friedenssicherung, Sicherheit, Zusammenhalt und Wohlstand. Daran wollen und werden wir als Länder aktiv mitwirken – und ich als Vorsitzender auch ganz persönlich“, betonte Europaminister Manuel Hagel MdL.

Baden-Württemberg ist in Europafragen auch auf Bundesebene stark engagiert. Daran will Minister Manuel Hagel anknüpfen.

Baden-Württemberg hat traditionell den Vorsitz des EU-Ausschusses des Bundesrates inne. Die Funktion des Vorsitzes geht mit folgenden Aufgaben einher:

  • Leitung politischer Sitzungen des Ausschusses mit hochrangigen Gästen, z.B. seitens der EU-Kommission und der Bundesregierung
  • Mitgliedschaft im COSAC (Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union)
  • Vertretung des Bundesrats-Ausschusses auf Reisen, bei internationalen Terminen und interparlamentarischen Zusammenkünften (protokollarische Augenhöhe: Außenminister)

Der EU-Ausschuss des Bundesrats

Der Ausschuss berät federführend alle Dokumente des Rates und der Kommission, die für die Länder von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei sowohl um Entwürfe für Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere für Verordnungen und Richtlinien, als auch um Mitteilungen und Grün- oder Weißbücher, die häufig im Vorfeld konkreter Gesetzgebungstätigkeit zur Ermittlung des Bedarfs und des Umfangs entsprechender Maßnahmen von der Kommission vorgelegt werden. Inhaltlich reicht die Bandbreite von Landwirtschaft über Dienstleistungen, Kapital- und Zahlungsverkehr, Visa, Asyl und Einwanderung sowie Verkehr bis zu Wettbewerbsregeln.

Der Ausschuss prüft die europarechtliche Rechtsgrundlage und ob die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Ein weiterer wesentlicher Prüfungspunkt für den Ausschuss ist die Frage, ob eine Stellungnahme des Bundesrates von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen ist. Sieht er die Notwendigkeit, Stellungnahmen des Bundesrates auch der Kommission zuzuleiten, formuliert der Ausschuss eine entsprechende Empfehlung für das Bundesratsplenum. Gleiches gilt für Stellungnahmen, die im Rahmen des europäischen Frühwarnmechanismus zur Subsidiaritätskontrolle abgegeben werden sollen. Außerdem berät der Ausschuss über die Wahrnehmung der Rechte des Bundesrates bei Vertragsänderungen, der Aufnahme neuer EU-Mitgliedstaaten oder anderen grundlegenden Änderungen im Gefüge der EU-Institutionen.

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