Bundesrat

Minister Thomas Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Nach zehn Jahren im Amt des Stv. Ministerpräsidenten und Innenministers hielt Minister Thomas Strobl seine letzte Rede im Bundesrat. Dabei sprach er sich entschieden gegen Antisemitismus in jedweder Form aus.

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Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl

„Wenn Sie mich vor 20 Jahren gefragt hätten: Gibt es auf deutschen Straßen und Plätzen Hass und Hetze gegen Juden, Gewalt, Antisemitismus? Dann hätte ich Ihnen geantwortet: Nein, diese Lektion haben wir in Deutschland gelernt. Ich habe mich geirrt. Was für ein schwerer Irrtum. Antisemitismus war nie weg. Er ist leider wieder voll da. Auf deutschen Straßen und Plätzen, in deutschen Universitäten, in Kunst und Kultur, jeden Tag tausendfach im Netz. Was für eine schlimme und was für eine schreckliche Entwicklung. Diese Entwicklung darf uns nicht gleichgültig lassen. Ich habe früher immer gesagt, am Anfang war das Wort, achtet auf eure Worte, denen folgen oft Taten. Auch das ist nicht ganz richtig. Es beginnt nämlich früher. Beim Weghören und beim Wegsehen. Und das können wir auch nicht nur durch Polizei und Justiz und dergleichen lösen, sondern das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen ist es inakzeptabel, wenn es antisemitische Narrative gibt, die immer mehr und mehr Raum greifen. Es muss ganz klar sein, es gibt keinen guten Antisemitismus. Weder von rechts, noch von links, noch aus irgendeiner religiösen, islamistischen oder sonstigen Motivation heraus. Es gibt auch keinen guten Antisemitismus unter dem Deckmantel der Meinungs- oder Demonstrationsfreiheit, auch nicht unter dem Deckmantel der Wissenschaftsfreiheit oder der Freiheit von Kunst und Kultur“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl MdL am 8. Mai 2026 anlässlich der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin.

Der Bundesrat hatte den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel beraten. Dabei soll ein neuer Absatz in § 130 StGB, dem Straftatbestand der Volksverhetzung, eingefügt werden. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll danach bestraft werden, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.

Die Rede von Innenminister Thomas Strobl im Bundesrat finden Sie in unserer Mediathek.

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