Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Der Landesabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 festgestellt, dass das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ nicht zustande gekommen ist.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Der Landesabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 festgestellt, dass das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ nicht von der nach der Landesverfassung erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten unterstützt wurde und somit nicht zustande gekommen ist. Dies teilte die Landesabstimmungsleiterin Cornelia Nesch mit.

Dem Volksbegehren lag ein Gesetzentwurf zugrunde, mit dem die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden sollte. Die 38 Wahlkreise bei der Landtagswahl sollten den derzeitigen 38 Wahlkreisen bei der Bundestagswahl entsprechen.

767.104 Personen hätten Volksbegehren unterstützen müssen

Damit ein zugelassenes Volksbegehren erfolgreich ist und ein damit initiierter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, ist es nach Artikel 59 Abs. 3 der Landesverfassung erforderlich, dass mindestens 10 % der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen, also 767.104 Personen. Die Initiatoren des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ hatten entsprechend den Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes vom 5. Mai 2025 bis 4. November 2025 Zeit, die erforderlichen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Innerhalb dieses Zeitraums waren zudem in allen 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg drei Monate lang Listen zur Unterschriftleistung im Rahmen der amtlichen Sammlung ausgelegt.

Der Landesabstimmungsausschuss stellte fest, dass 38.645 Wahlberechtigte das Volksbegehren unterstützt haben. Weil das nach der Landesverfassung erforderliche Quorum somit deutlich verfehlt wurde, war eine Entscheidung des Landesabstimmungsausschusses über die Rechtsgültigkeit der einzelnen Unterstützungen nicht erforderlich.

Weitere Meldungen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW

CSF 2025
Digitalisierung

CyberSicherheitsForum 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung