Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen;
- Sowohl bei Landtagswahlen als auch bei den Bundestagswahlen sind die Landeslisten der Parteien bei der Landeswahlleiterin einzureichen. Die eingereichten Landeslisten werden von ihr für die Sitzung des Landeswahlausschusses, der über die Zulassung der Landeslisten entscheidet, vorgeprüft. Die Landeswahlleiterin macht zudem die zugelassenen Landeslisten öffentlich bekannt;
- Vorprüfung von eingereichten Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen bei Landtags- und Bundestagswahlen und Vorbereitung der Sitzung des Landeswahlausschusses zur Entscheidung über die Beschwerden;
- Ansprechpartnerin für die an der Wahlorganisation beteiligten Kreiswahlleiter und Gemeinden sowie für Parteien und andere Wahlvorschlagsträger;
- Ermittlung und Feststellung des vorläufigen amtlichen Landesergebnisses in der Wahlnacht;
- Prüfung der Wahlkreisergebnisse und Vorbereitung der Sitzung des Landeswahlausschusses über die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Land;
- Öffentliche Bekanntmachung des festgestellten endgültigen Landesergebnisses;
- Bei Landtagswahlen stellt sie die gewählten Bewerber fest und fordert diese auf, sich zur Mandatsannahme oder -ablehnung zu äußern;
- Sie ist bei Landtags- und Bundestagswahlen für die Feststellung von Mandatsnachfolgern im Falle des Ausscheidens von Abgeordneten zuständig;
- Sie ist Vorsitzende des Landeswahlausschusses und leitet dessen Sitzungen.
Die Juristin und Diplom-Verwaltungswirtin (FH) Cornelia Nesch wurde am 9. Januar 2018 zur Landeswahlleiterin berufen.
Cornelia Nesch, geboren am 9. April 1967 in Horb a.N., trat nach ihrer Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) beim Bürgermeisteramt ihrer Heimatgemeinde Eutingen im Gäu und der Stadt Horb a.N., dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und beruflichen Tätigkeiten am Rechtsinstitut der Universität Hohenheim sowie als Rechtsanwältin im Januar 2003 in den Landesdienst ein. Zwei Jahre lang leitete sie das Rechts- und Ordnungsamt beim Landratsamt Zollernalbkreis, bevor sie 2005 ins baden-württembergische Innenministerium kam. Vor ihrer aktuellen Tätigkeit war Nesch im Innenministerium als Stellvertreterin der Landeswahlleiterin und als Mitglied des Normenprüfungsausschusses tätig. Die Landeswahlleiterin leitet gleichzeitig das Referat „Verfassung, Parlamentswahlen“.
