Bürgerbeteiligung

Auf der Ebene des Landes sind Volksanträge, Volksbegehren und Volksabstimmungen möglich. In den Gemeinden können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden.

Stift macht ein Kreuzchen. Quelle: Fotolia
Ausschnitt einer amtlichen Stimmbenachrichtigung für eine Volksabstimmung. Quelle: Fotolia
Auf Landesebene

Volksantrag, Volksbegehren, Volksabstimmung

Gegenstand eines Volksantrags kann jedes Thema der politischen Willensbildung, auch ein Gesetzentwurf sein. Die Zulassung eines Volksantrags ist beim Landtag zu beantragen.

Auswahlmöglichkeit Ja oder Nein zum Ankreuzen. Quelle: Fotolia
Auf Gemeindeebene

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid zu einem bestimmten Sachthema kann durch Beschluss des Gemeinderats herbeigeführt werden. Dies ist auch auf Antrag der Bürger (Bürgerbegehren) möglich.

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren

Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Am 12. August 2024 ist das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ gestartet. Für einen Erfolg braucht es bis zum 11. Februar 2025 rund 770.000 Unterstützungsunterschriften.

Ausschnitt des Amtlichen Stimmzettels für die Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz (Muster)
Ein Beispiel

Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz

Am 27. November 2011 hat die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz stattgefunden.

Auszug aus dem Deckblatt der Broschüre Stiftungen
Für das Gemeinwohl

Stiftungen

Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine gute und lange Tradition. Sie sind Wegbereiter für die Forschung oder die Kranken- und Altenhilfe, sie fördern unter anderem die Ausbildung der Jugend oder den Erhalt des heimatlichen Brauchtums.