Volksbegehren

Volksbegehren „XXL Landtag verhindern!“

Am 3. Dezember 2025 hat der Landesabstimmungsausschuss festgestellt, dass das Volksbegehren nicht das nach der Landesverfassung erforderliche Quorum erreicht hat und somit nicht zustande gekommen ist.

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Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Der Landesabstimmungsausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 3. Dezember 2025 festgestellt, dass das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ nicht von der nach Artikel 59 Absatz 3 Satz 4 der Landesverfassung erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten durch rechtsgültige Eintragung unterstützt wurde und somit nicht zustande gekommen ist. Es haben sich insgesamt 38.645 Unterstützer in amtlicher und freier Sammlung eingetragen, was 0,5 Prozent der Wahlberechtigten zur Landtagswahl 2021 entspricht. Für das Zustandekommen des Volksbegehrens wäre gemäß Artikel 59 Absatz 3 LV und § 38 Absatz 2 Satz 2 des Volksabstimmungsgesetzes die rechtsgültige Unterstützung von mindestens 10 % der Wahlberechtigten zur Landtagswahl 2021 (das sind 767.104 Personen) erforderlich gewesen. Weil das erforderliche Quorum somit deutlich verfehlt wurde, war gemäß § 32 Absatz 3 Satz 1 der Stimmordnung eine Entscheidung des Landesabstimmungsausschusses über die Gültigkeit fraglicher Eintragungen nicht erforderlich.

Das Innenministerium hatte das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg vom 28. Februar 2025 am 6. März 2025 zugelassen und dies im Staatsanzeiger am 4. April 2025 öffentlich bekannt gemacht. Eintragungswillige, die das Volksbegehren unterstützen wollten, konnten dies im Rahmen der freien Sammlung zwischen dem 5. Mai 2025 und 4. November 2025 oder amtlichen Sammlung vom 5. Mai 2025 bis zum 4. August 2025 tun.