Volksbegehren

Volksbegehren „XXL Landtag verhindern!“

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Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „XXL Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 28. Februar 2025 am 6. März 2025 zugelassen und dies im Staatsanzeiger am 4. April 2025 öffentlich bekannt gemacht. Nun können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen.

Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller verhindert werden, dass der Landtag nach der Wahlrechtsreform seine Sollgröße von 120 Abgeordneten in erheblichem Maße übersteigt. In der Gesetzesbegründung führen sie an, der Landtag könne nach Einführung des Zweistimmenwahlrechts durch Stimmensplitting weiter aufgebläht werden. Es sei möglich, dass die Sitzanzahl auf über 200 anwachse. Die Antragsteller sorgen sich um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und zielen mit den vorgesehenen Änderungen im Landtagswahlgesetz auf eine Beschränkung der Kosten für die Volksvertretung im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab.

Eintragungswillige, die das Volksbegehren „XXL Landtag verhindern!“ unterstützen möchten, können dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.