Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung war die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes traten dabei an die Stelle des Landtags.
Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautete:
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"
Am 9. Dezember 2011 hat der Landesabstimmungsausschuss das endgültige amtliche Ergebnis der Volksabstimmung für das Land festgestellt. Hiernach wurde die Gesetzesvorlage von der Mehrheit der Baden‑Württembergerinnen und Baden‑Württembergern abgelehnt.
Insgesamt 58,9 % der abgegebenen gültigen Stimmen waren Nein-Stimmen. Eine Minderheit von 41,1 % der Abstimmenden mit gültigem Stimmzettel sprach sich mit »Ja« für die Gesetzesvorlage aus. Damit haben die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 weder die Mehrheit der gültigen Stimmen erzielen können, noch wurde das zur Verabschiedung der Gesetzesvorlage in der Landesverfassung vorgesehene Quorum erreicht. Hierzu hätten von den 7.624.302 zur Abstimmung berechtigten Baden‑Württembergern mindestens 2.541.434 bzw. ein Drittel aller Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen müssen. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 48,3 % sprachen sich lediglich 19,8 % der Stimmberechtigten für das S 21-Kündigungsgesetz aus. Gegen das S 21-Kündigungsgesetz votierten 28,3 % der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger.
Einzelheiten zum endgültigen Ergebnis finden Sie hier.
Unter "Weiterführende Links" finden Sie zum Beispiel den Wortlaut des S 21-Kündigungsgesetzes, das Volksabstimmungsgesetz und die Landesstimmordnung.