Volksbegehren

Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Landtag, Plenarsaal von oben

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ am 10. Juni 2024 zugelassen und dies im Staatsanzeiger am 12. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht. Vorausgegangen war ein Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit über 10.000 Unterstützungsunterschriften, der von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens am 13. Mai 2024 eingereicht wurde. Nun können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen.

Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller der Landtag verkleinert werden, was zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion beitragen soll. In der Gesetzesbegründung führen sie an, es stehe zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht werde. Es sei möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.

Eintragungswillige, die das Volksbegehren zum Artenschutz unterstützen möchten, können dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.