Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Der Landesabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. März 2025 festgestellt, dass das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ nicht zustande gekommen ist.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landtag, Plenarsaal von oben

Landesabstimmungsleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass das Volksbegehren nicht von der nach der Landesverfassung erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten unterstützt wurde und somit nicht zustande gekommen ist.

Dem Volksbegehren lag ein Gesetzentwurf zugrunde, mit dem die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden sollte. Die 38 Wahlkreise bei der Landtagswahl sollten den derzeitigen 38 Wahlkreisen bei der Bundestagswahl entsprechen. Zudem sollte die Mindestgröße des Landtags von bislang 120 auf 68 Abgeordnete reduziert werden. Nach der Gesetzesbegründung sollte dies zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur Kostenreduktion beitragen. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren am 10. Juni 2024 zugelassen, nachdem mehr als 10.000 zur Landtagswahl Wahlberechtigte den Antrag rechtsgültig unterstützt hatten und die Prüfung ergeben hatte, dass der Gesetzentwurf nicht dem Grundgesetz und der Landesverfassung widerspricht.

767.104 Personen hätten Volksbegehren unterstützen müssen

Damit ein zugelassenes Volksbegehren erfolgreich ist und ein damit initiierter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, ist es nach Artikel 59 Abs. 3 der Landesverfassung erforderlich, dass mindestens 10 % der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen, also 767.104 Personen. Die Initiatoren des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ hatten entsprechend den Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes vom 12. August 2024 bis zum 11. Februar 2025 Zeit die erforderlichen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Innerhalb dieses Zeitraums waren zudem in allen 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg drei Monate lang Listen zur Unterschriftleistung im Rahmen der amtlichen Sammlung ausgelegt.

Der Landesabstimmungsausschuss stellte fest, dass 129.593 Wahlberechtigte die Initiative unterstützt haben. Weil das nach der Landesverfassung erforderliche Quorum somit nicht erreicht wurde, war eine Entscheidung des Labdesabstimmungsausschusses über die Rechtsgültigkeit der einzelnen Unterstützungen nicht erforderlich.

Weitere Meldungen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit im Fokus der zweiten Verkehrssicherheitskonferenz

Minister Strobl Einweihung Schnellladesäule
Polizei

Polizei Baden-Württemberg testet Schnellladesäule

Rettungsdienst

Land investiert kräftig in den Neubau, Umbau und die Erweiterung von Rettungswachen

Bundesrat Berlin
Bundesrat

Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Minister Thomas Strobl (links) und die EU-Antisemitismusbeauftragte Katharina von Schnurbein (rechts)
Gedenken

Minister Thomas Strobl zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl am 8. März 2026

Zahlen, Daten, Fakten

MIN STS KSK Calw
Bundeswehr

Innenminister Thomas Strobl zu Gast beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
Kommunen

Land beschafft erstmals Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Peter Hahn
Land und Kommunen

Peter Hahn wird neuer Regierungsvizepräsident beim Regierungspräsidium Karlsruhe

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

Abschlussbericht des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest

Taser
Polizei

Breiter Praxischeck für den Taser bei der Polizei Baden-Württemberg

Gedenkstätte der Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt.
Kulturerbe im Osten

Jahresbilanz 2025 des Landesbeauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
Digitalisierung

Erster erfolgreicher Datenabruf über das NOOTS