Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Der Landesabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. März 2025 festgestellt, dass das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ nicht zustande gekommen ist.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landtag, Plenarsaal von oben

Landesabstimmungsleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass das Volksbegehren nicht von der nach der Landesverfassung erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten unterstützt wurde und somit nicht zustande gekommen ist.

Dem Volksbegehren lag ein Gesetzentwurf zugrunde, mit dem die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden sollte. Die 38 Wahlkreise bei der Landtagswahl sollten den derzeitigen 38 Wahlkreisen bei der Bundestagswahl entsprechen. Zudem sollte die Mindestgröße des Landtags von bislang 120 auf 68 Abgeordnete reduziert werden. Nach der Gesetzesbegründung sollte dies zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur Kostenreduktion beitragen. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren am 10. Juni 2024 zugelassen, nachdem mehr als 10.000 zur Landtagswahl Wahlberechtigte den Antrag rechtsgültig unterstützt hatten und die Prüfung ergeben hatte, dass der Gesetzentwurf nicht dem Grundgesetz und der Landesverfassung widerspricht.

767.104 Personen hätten Volksbegehren unterstützen müssen

Damit ein zugelassenes Volksbegehren erfolgreich ist und ein damit initiierter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, ist es nach Artikel 59 Abs. 3 der Landesverfassung erforderlich, dass mindestens 10 % der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen, also 767.104 Personen. Die Initiatoren des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ hatten entsprechend den Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes vom 12. August 2024 bis zum 11. Februar 2025 Zeit die erforderlichen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Innerhalb dieses Zeitraums waren zudem in allen 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg drei Monate lang Listen zur Unterschriftleistung im Rahmen der amtlichen Sammlung ausgelegt.

Der Landesabstimmungsausschuss stellte fest, dass 129.593 Wahlberechtigte die Initiative unterstützt haben. Weil das nach der Landesverfassung erforderliche Quorum somit nicht erreicht wurde, war eine Entscheidung des Labdesabstimmungsausschusses über die Rechtsgültigkeit der einzelnen Unterstützungen nicht erforderlich.

Weitere Meldungen

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Staatssekretär Thomas Blenke verabschiedet rund 1.000 Polizistinnen und Polizisten

Bernhard Löffler (1. Reihe rechts) mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Minister Thomas Strobl (2. Reihe von links) sowie Angehörigen
Auszeichnung

Bernhard Löffler erhält Bundesverdienstkreuz

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Bevölkerungsschutz

Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Polizeipräsidium Heilbronn: Umgang mit der "Poser- & Raserszene"

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
„Mehr Warschau wagen“

Wertvoller Austausch beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
Deutsch-polnische Freundschaft

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Volker Stier ist neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Land und Kommunen vereinbaren schnellere Digitalisierung der Verwaltung

DRF Rettungshubschrauber
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl am 8. März 2026

Vorläufiges amtliches Landesergebnis

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbeteiligung an der Urne bei der Landtagswahl am 8. März 2026 um 14:00 Uhr

Bundesrat
Bundesrat

Innenminister Thomas Strobl drängt im Bundesrat auf ein gutes KRITIS-Dachgesetzes

Landeswahlleiterin
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlaufruf der Landeswahlleiterin

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Letzte Hinweise zur Briefwahl

Büro, Digitalisierung, Laptop
Digitalisierung

Gesundheitscloud MEDI:CUS im Pilotbetrieb – Ministerrat beschließt künftige Strukur