Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 28.03. im Innenministerium

Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung, ob das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist.

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Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Der Landesabstimmungsausschuss für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ tritt am Freitag, den 28. März 2025, um 14:00 Uhr im Dienstgebäude des Innenministeriums, Willy-Brandt-Str. 41, 70173 Stuttgart, Konferenzsaal II (E001_II) zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

Damit ein zugelassenes Volksbegehren erfolgreich ist und ein damit initiierter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, ist es nach Artikel 59 Abs. 3 der Landesverfassung erforderlich, dass mindestens 10 % der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen, also mindestens 767.104 Personen (maßgeblich für das genannte Volksbegehren ist nach dem Volksabstimmungsgesetz die Zahl der Wahlberechtigten bei der Landtagswahl 2021). Die Initiatoren des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ hatten entsprechend den Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes sechs Monate lang, vom 12. August 2024 bis zum 11. Februar 2025, Zeit die erforderlichen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Darüber hinaus lagen während dieses Zeitraums in allen Gemeinden in Baden-Württemberg drei Monate lang Unterschriftenlisten zur Eintragung aus.

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