Landtag

Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hat das von Dr. Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen initiierte Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen.

Nach dem Volksabstimmungsgesetz hat das Innenministerium ein Volksbegehren zuzulassen, wenn der Antrag vorschriftsmäßig gestellt ist und die Gesetzesvorlage dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht widerspricht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, das Volksbegehren war damit zuzulassen.

Direktmandate sollen auf 38 reduziert werden

Mit dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, soll nach dem Willen der Antragsteller die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise wird auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen.

Zu einem vorschriftsmäßigen Antrag gehören insbesondere mindestens 10.000 Unterstützungsunterschriften und der Gesetzentwurf des Volksbegehrens muss mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar sein. Diese Voraussetzungen sind erfüllt: Es liegen über 10.000 Unterstützungsunterschriften vor. Gegen den Gesetzentwurf bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Volksbegehren „Landtag verkleinern“ wird auch Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung Rechnung getragen. Danach muss der Landtag nach einem Verfahren gewählt werden, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Nach Auffassung des Innenministeriums wird das Merkmal der Persönlichkeitswahl im Vergleich zu den Grundsätzen der Verhältniswahl nicht zu gering gewichtet, da zugleich die Mindestgröße des Landtags auf 68 Mandate verringert werden soll. Somit nehmen nach dem Gesetzentwurf die 38 Direktmandate einen vergleichbaren Anteil an der vorgesehenen Mindestgröße des Landtags ein, wie das im geltenden Landtagswahlgesetz bei 70 Direktmandaten und mindestens 120 Abgeordneten der Fall ist.

Unterschriften werden sechs Monate gesammelt

Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs in den nächsten Wochen im Staatsanzeiger bekannt machen. Vier bis sechs Wochen nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren beginnen, die insgesamt sechs Monate dauern wird. Innerhalb dieses sechsmonatigen Zeitraums wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, stattfinden. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung.

Weitere Meldungen

Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber Tamm
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz in Tamm

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine friedliche Europa League-Begegnung

Digitale Verwaltung
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

#einervonuns
Polizei

Polizeibeamter verstirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Titisee-Neustadt

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Polizei

Bilanz der Polizei Baden-Württemberg zur Motorradsaison 2025

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatas­trophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz