Das Wirken der Stiftungen in Baden-Württemberg reicht von der Erziehung und Bildung junger Menschen über die Unterstützung kranker, älterer und bedürftiger Menschen bis hin zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Sport, und Entwicklungshilfe. Zunehmend stehen auch der Schutz von Natur und Umwelt, die Erhaltung von Kulturdenkmalen sowie die Förderung herausragender künstlerischer und geisteswissenschaftlicher Leistungen im Interesse von Stiftungen und Stiftern.
Eine demokratische Gesellschaft kann ohne das freiwillige Engagement ihrer Bürger nicht leben. Das Gemeinwesen ist auf die Tätigkeit von Stiftungen, auf ihre finanzielle Unterstützung und auf ihr kreatives Potenzial angewiesen. Mit einer Stiftung lässt sich über lange Zeit, selbst über Generationen hinweg, ein bleibendes Ziel verfolgen, das der Stifter selbst definiert. Die staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörden haben dafür zu sorgen, dass dieser Stifterwille dauerhaft fortwirkt. Die Regierungspräsidien, die für die Anerkennung privater Stiftungen als rechtsfähig sowie für die Aufsicht privater Stiftungen zuständig sind, stehen auch für eine Beratung bei der Errichtung von Stiftungen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Stiftungen erhalten Sie bei den Regierungspräsidien und auf service-bw.