Vor der Wahl

Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung an einer Pinnwand. Quelle: Fotolia

Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

Wenn Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Andernfalls riskieren Sie, nicht an der Wahl teilnehmen zu können! Ein förmlicher Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss bis zum 16. Tag vor der Wahl erfolgen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie trotzdem wählen. Sie sollten dann jedoch Ihren Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitnehmen, um Ihre Identität nachweisen zu können.

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