Besondere Einsätze

Gefahrenlagen

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Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Insbesondere für die nachfolgenden besonderen Gefahrenlagen hat das Land Vorplanungen getroffen:

Hochwasser
Hochwasser ist ein Naturereignis, das in unplanbaren Abständen und Höhen auftritt.
Insbesondere durch Klimaveränderung kann es vermehrt zu extremen Wetterereignissen und in Folge zu Hochwasser mit teils erheblichen Schäden in weiten Teilen des Landes kommen. Die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz in Baden-Württemberg sind auf solche Ereignisse vorbereitet und können im Bedarfsfall schnell und effektiv Hilfe leisten.

Unfälle in Kernkraftwerken
Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls praktisch ausschließen sollen. Trotzdem müssen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Im Rahmen der Sicherheitsvorsorge hat das Land Baden-Württemberg Katastrophenschutzplanungen für die Umgebung von Kernkraftwerken erarbeitet, die das Ziel haben, unmittelbare Folgen von Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls auf die Bevölkerung zu verhindern bzw. zu begrenzen. Dies gilt auch für die grenznahen Anlagen im Ausland und in den benachbarten Bundesländern. Grundlegende Informationen enthalten die Broschüren für den „Notfallschutz“ für die jeweiligen Kernkraftwerke, die über die Internetangebote der Regierungspräsidien abrufbar sind.

Terroristische Anschläge
Die Bewältigung terroristischer Anschläge ist primär Aufgabe der polizeilichen Gefahrenabwehr. Dabei auftretende Auswirkungen auf die Bevölkerung können aber Anforderungen an die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz stellen. Ein enges Zusammenwirken der Aufgabenträger wird im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit gewährleistet.

Im Katastrophenfall finden Sie weitere Informationen beim Sonder-Informationsdienst der Landesregierung.