Rechtliche Grundlagen des E-Governments

Die Digitalisierung der Verwaltung findet im Rahmen rechtlicher Vorgaben und Möglichkeiten statt. Weiterführende Informationen zu diesen Vorschriften finden sich hier.

Basis der Verwaltungsdigitalisierung

E-Government-Gesetz

Basisvorschrift des Landes für die Verwaltungsdigitalisierung ist das E-Government-Gesetz. Einen Teil bilden die Vorgaben zum elektronischen Verwaltungshandeln. Der zweite Teil regelt die Organisation und Struktur der Zusammenarbeit innerhalb des Landes und mit den Kommunen.

Elektronische Rechnungsstellung

E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg

Die E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg vom 10. März 2020 verpflichtet im Rahmen von öffentlichen Aufträgen die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg zum Empfang von elektronischen Rechnungen sowie die Lieferanten und Dienstleister zum Versand von elektronischen Rechnungen.

Ordnungswidrigkeiten

Digitalisierung des Bußgeldverfahrens

Die Digitalisierung von Behörden umfasst auch das Bußgeldverfahren. Die elektronische Aktenführung und der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz sind dabei wesentliche Punkte.

Gesetz über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADV-Zusammenarbeitsgesetz) / Rechtsstellung und Aufgaben der Komm.ONE

ADVZG

Die Neufassung des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADV-Zusammenarbeitsgesetz – ADVZG) im Jahr 2018 diente der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenführung der drei regionalen Zweckverbände für kommunale Datenverarbeitung und der Datenzentrale Baden-Württemberg in einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, der Komm.ONE.