Das Gesetz über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADV-Zusammenarbeitsgesetz – ADVZG) regelt die Rechtsstellung und die Aufgaben der Komm.ONE. Träger der Komm.ONE sind der Zweckverband 4IT und das Land.
Zentrale Aufgabe der Komm.ONE ist das Beschaffen, Entwickeln und Betreiben von Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land. Die Komm.ONE kann zudem unterstützende Dienstleistungen der Personalverwaltung sowie Beratungs- und Schulungsleistungen in Angelegenheiten der automatisierten Datenverarbeitung für die kommunalen Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land erbringen.