Ordnungswidrigkeiten

Digitalisierung des Bußgeldverfahrens

Die Digitalisierung von Behörden umfasst auch das Bußgeldverfahren. Die elektronische Aktenführung und der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz sind dabei wesentliche Punkte.

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Der Bund hat im Jahr 2017 für das Bußgeldverfahren die elektronische Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ab dem 1. Januar 2026 beschlossen.

Ausführungsregelungen ermächtigen die Länder, Näheres zur Struktur, zum Format und zur barrierefreien Nutzung elektronischer Bußgeldakten zu bestimmen. Außerdem haben die Länder die Möglichkeit, bereits vor dem Jahr 2026 für einzelne Verwaltungsbehörden und Verfahrensschritte die elektronische Aktenführung anzuordnen.

Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2022 seine E-Akten-Bußgeldbehörden-Verordnung erlassen. Mit dem frühzeitigen Erlass der Verordnung erhielten die Bußgeldbehörden sowie die Hersteller von Softwarelösungen eine hohe Rechtssicherheit und Planbarkeit der technischen Anforderungen für ihre jeweiligen Softwarelösungen.

Link auf PDF-Version der Verordnung samt Begründung.

Ergänzt wurde die Vorbereitung auf die elektronische Aktenführung durch einen gemeinsamen Pilotversuch des Justiz-und Innenministerium in verschiedenen Landgerichtsbezirken.

Infolge dieses Pilotversuchs wurde bereits zum 1. November 2024 die elektronische Aktenführung für Bußgeldverfahren in insgesamt elf Verwaltungsbehörden im Landgerichtsbezirk Rottweil angeordnet.

1. Änderungsverordnung zur E-Akten-BußgeldVO für den Landgerichtsbezirk Rottweil