Im Zuge der Reform des Gemeindehaushaltsrechts wurden die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) ebenfalls neu gefasst. Sie finden diese auf www.landesrecht-bw.de.
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) wurde am 22.02.2023 im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABl. S. 26-114) veröffentlicht. Mit der Neufassung wurden die bestehenden Übergangsregelungen für die Umstellung von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik gestrichen und notwendige Änderungen in den verbindlichen Mustern (Anlagen) umgesetzt. Die VwV Produkt- und Kontenrahmen ist hier abrufbar.
Das Innenministerium schreibt die Muster regelmäßig fort. Gemäß Nummer 1.2 der VwV Produkt- und Kontenrahmen werden fortgeschriebene Muster nachstehend veröffentlicht:
Anlage 31.2 Kontenrahmen mit Zuordnungshinweisen nach § 35 Absatz 4 GemHVO (Stand 16.10.2024) (PDF)
Die aktuellen Muster und Programmierhilfen stehen Ihnen für interne Zwecke auch als Excel- und Word-Dokumente zur Verfügung.
Im Archiv finden Sie die außer Kraft getretene Verwaltungsvorschrift vom 30.08.2018 (Bekanntmachung vom 26.09.2018) und einzelne, nicht mehr gültige Anlagen.
Inhalt
Der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg gliedert die Produkte der kommunalen Körperschaften in Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Er ordnet den Produktgliederungen Kurzbeschreibungen, Ziele und Schlüssel- sowie weitere Kennzahlen zu. Diese Handreichungen sollen eine outputorientierte Steuerung des Kommunalhaushalts erleichtern.
Diese Gliederung im Kommunalen Produktplan soll beachtet werden, wenn der kommunale Haushaltsplan über die verbindliche Mindestgliederung des Produktrahmens (Anlage 29 der VwV Produkt- und Kontenrahmen) hinaus untergliedert wird.
Unabhängig von der gewählten Tiefergliederung im Haushaltsplan ist jedenfalls sicherzustellen, dass aus den freiwillig aufgenommenen Produktgruppen bzw. Produkten stets die Finanzstatistischen Positionen bedienbar sind (vgl. Nr. 8.2 der VwV Produkt- und Kontenrahmen).
Für die Buchung von Sozialleistungen ist ferner der vom Landkreistag und Städtetag herausgegebene „Buchungsplan Sozialhaushalt“ für Baden-Württemberg verbindlich (vgl. Nr. 5 der VwV Produkt- und Kontenrahmen).
Bearbeitungsstand:
Fassungen des Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg wurden bereits in den Jahren 1996, 2001 und 2006 in gedruckter Form veröffentlicht. Die Fassung von 2006 wurde 2012 durch eine Änderungsliste inhaltlich fortgeschrieben. 2017 wurde die 4. vollständig überarbeitete Fassung veröffentlicht. Mit der 4. Fassung wurde der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg wegen zwischenzeitlicher Rechtsänderungen aktualisiert, um weitere Zuordnungs- und Buchungshinweise ergänzt sowie an Wünsche der kommunalen Praxis angepasst. Die 4. Fassung des Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg wird 2020 fortgeschrieben, indem sie um die Produktbereiche 18 „Leistungen des KVBW“ und 32 „Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ ergänzt wird.
Zur Fortschreibung des Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg besteht eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landkreistags, des Gemeindetags, des Städtetags, der Gemeindeprüfungsanstalt, des Statistischen Landesamtes und des Innenministeriums.
Die fortgeschriebene Fassung des Kommunalen Produktplans (Stand 01.05.2020) können Sie der folgenden Datei entnehmen.
Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg (PDF)
Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg (Word)
Im nachfolgend angeschlossenen Dokument werden häufig gestellte Fragen aus dem Geschäftsbereich der AG Fortschreibung Kommunaler Produktplan beantwortet:
FAQ Kommunaler Produktplan (Stand: 01.12.2023)
Die nachfolgende Arbeitshilfe bereitet den Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg als Excel-Tabelle auf.
Für die Kommunale Jahresrechnungsstatistik müssen aus dem Rechnungswesen produktbezogene Angaben in der Struktur der Finanzstatistischen Positionen geliefert werden (vgl. Nr. 8.1 der VwV Produkt- und Kontenrahmen).
Die aktuellen Finanzstatistischen Positionen (Stand: 8. Juni 2022) sowie eine Übersicht über die meldepflichtigen Finanzrechnungskonten (Stand: 22. Juni 2022) finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes.
Die aktuelle Überleitungstabelle zum Buchungsplan für den Sozialhaushalt finden Sie hier:
Für die bis zum Haushaltsjahr 2019 noch kameral buchenden Gemeinden/Gemeindeverbände wird über den nachstehenden Link der aktuelle Gliederungs- und Gruppierungsplan (Stand: 19. Juni 2020) zur Verfügung gestellt (vgl. Nr. 9 der VwV Produkt- und Kontenrahmen).
Gliederungen und Gruppierungen für die Finanzstatistik (PDF)