Der Leitfaden zur Bilanzierung beinhaltet Festlegungen, Hinweise und Empfehlungen für die Bewertung des Vermögens und der Schulden. Dieser Leitfaden wird von den Rechtsaufsichtsbehörden nach § 119 GemO und den Prüfungsbehörden nach § 113 GemO im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeiten herangezogen (vgl. Nr. 3 der VwV Produkt- und Kontenrahmen). Im Dezember 2023 wurde die vierte Auflage des Bilanzierungsleifadens von der Lenkungsgruppe NKHR verabschiedet. Diese vierte Auflage des Bilanzierungsleitfadens wird Ihnen sowohl im Änderungsmodus als auch in einer Reinfassung jeweils zum Download zur Verfügung gestellt:
Bilanzierungsleitfaden (mit gekennzeichneten Änderungen) (PDF)
Bilanzierungsleitfaden (Reinschrift) (PDF)
In den nachfolgenden Dokumenten werden ergänzende Hinweise aus dem Geschäftsbereich der AG Bilanzierung und Jahresabschluss gegeben:
FAQ Berichtigungen der Werte der Eröffnungsbilanz von Rückstellungen (PDF)
FAQ zu Stiftungen, AfA, Rechnungsabgrenzung, SEWB und Küchen (PDF)
FAQ zu Containern und dauerhaften Wertminderungen bei Beteiligungen (PDF)
FAQ zu möglichen Erleichterungen für den Haushaltsausgleich (PDF)
Der Leitfaden zur Buchführung wurde von der Arbeitsgruppe Buchungsbeispiele und Kontenrahmen überarbeitet. Die vierte Auflage des Leitfadens mit Stand April 2023 steht Ihnen sowohl als Reinfassung wie auch mit gekennzeichneten Änderungen als Download zur Verfügung:
Buchführungsleitfaden mit gekennzeichneten Änderungen (PDF, nicht barrierefrei)
Buchführungsleitfaden Reinfassung (PDF, nicht barrierefrei)
In den nachfolgenden Dokumenten werden ergänzende Hinweise aus dem Geschäftsbereich der AG Buchungsbeispiele und Kontenrahmen gegeben:
FAQ-Dokument Abbildung von Darlehen, die keine Ausleihungen sind (PDF)
FAQ-Dokument Cash-Pooling (PDF)
Das Datenbankprogramm Kom-BW wurde im Jahr 2017 von der Arbeitsgruppe Buchungsbeispiele und Kontenrahmen herausgegeben und stellt den als Anlage 31.2 der VwV Produkt- und Kontenrahmen veröffentlichten Kontenrahmen mit Zuordnungshinweisen als Arbeitshilfe in Form einer Datenbank zur Verfügung.
Das Benutzerhandbuch zum Datenbankprogramm finden Sie hier.
Das Datenbankprogramm Kom-BW wird in der nachfolgenden ZIP-Datei als Download zur Verfügung gestellt:
Download ZIP-Datei
Der Leitfaden zum Jahresabschluss steht Ihnen in zweiter Auflage mit Stand Dezember 2018 zum Download zur Verfügung. Der Leifaden wurde von der AG Bilanzierung und Jahresabschluss erarbeitet und beinhaltet als Anlage die bislang unter der Rubrik Leitfäden und Arbeitshilfen veröffentlichte Inventurrichtlinie.
Leitfaden zum Jahresabschluss nach den Grundlagen des NKHR (PDF)
Der Leitfaden zur Haushaltgliederung wurde von der gleichnamigen Arbeitsgruppe im Jahr 2010 erarbeitet und steht Ihnen als Download zur Verfügung:
Leitfaden zur Haushaltsgliederung (PDF)
In Anknüpfung an den Leitfaden zur Haushaltsgliederung steht Ihnen die Arbeitshilfe der AG Berichtswesen und Controlling zum Download zur Verfügung. Mit dieser Arbeitshilfe wird unter anderem die Vorgehensweise bei der internen Leistungsverrechnung, insbesondere bei Produktbereich 11 – Steuerung und Service – erläutert.
Arbeitshilfe zur internen Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen (PDF)
Der Leitfaden zur kommunale Steuerung richtet sich vornehmlich an kommunale Entscheidungsträger und soll das Thema Steuerung bereits frühzeitig in den Fokus der Betrachtung ziehen, damit das NKHR in Baden-Württemberg seine Wirkung vollständig entfalten kann:
Leitfaden Kommunale Steuerung 2016 (PDF)
Der Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen dient der bilanziellen und buchhalterischen Abbildung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Kommunalen Doppik.
Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Der Leitfaden mit Stand Januar 2019 enthält Ausführungen zur Bodenneuordnung, zur gesetzlichen und privaten Baulandumlegung sowie zu Erschließungsmaßnahmen und ihrer Sonderfinanzierung. Er steht Ihnen nachstehend als Download zur Verfügung.
Leitfaden zu Bodenneuordnungs- und Erschließungsmaßnahmen (PDF)
Beim Übergang auf das NKHR sind grundlegende Entscheidungen und viele Einzelentscheidungen zu treffen, die in die Organzuständigkeit des Bürgermeisters oder des Gemeinderats fallen. Die nachfolgenden Ausführungen der Lenkungsgruppe sollen diesbezüglich Hilfestellung leisten: