Einbürgerung

Zahlen, Daten, Fakten

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat am 22. Mai 2025 die Einbürgerungszahlen für 2024 veröffentlicht. Es wurden insgesamt 37 806 Personen eingebürgert. Das bedeutet einen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr (22 745) von 66,2 Prozent.

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Hand mit Kreide vor Tafel mit Aufschrift Zahlen & Fakten. Quelle: Fotolia.

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2024 insgesamt 37 806 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr (22 745) eine Zunahme von 66,2 Prozent. Unter den im Jahr 2024 eingebürgerten Personen waren 15 596 erwachsene Männer (41,3 Prozent) und 14 361 erwachsene Frauen (38 Prozent). Der Anteil der 7 849 minderjährigen Eingebürgerten erreichte mit 20,8 Prozent ebenfalls einen neuen Höchststand. Die im Jahr 2024 eingebürgerten Personen waren im Durchschnitt 31,6 Jahre alt und damit gut 12 Jahre jünger als die Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg (43,9 Jahre).

Zahl an Eingebürgerten mit syrischer, türkischer, irakischer und afghanischer, aber auch mit russischer und bosnisch-herzegowinischer Herkunft steigt

Mit Abstand am häufigsten waren wie im vorigen Jahr Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern. Diese nahmen gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich auf 9 106 Personen (+30,8 Prozent) zu. An zweiter Stelle rangieren Türkinnen und Türken mit 3 849 Personen (+120,1 Prozent). Aus dem Irak wurden 1 496 Personen (35,1 Prozent) sowie aus Afghanistan 779 Personen (+77 Prozent) eingebürgert. Im Vergleich zum Vorjahr sind besonders starke Zuwächse bei russischen Staatsangehörigen (+623 Prozent) und Staatsangehörigen aus Bosnien und Herzegowina (+328 Prozent) zu verzeichnen. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führt den deutlichen Anstieg an Einbürgerungen unter anderem auf einen weiterhin wachsenden Personenkreis zurück, der hinsichtlich der Aufenthaltsdauer die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. In den Jahren 2014 bis 2017 waren per Saldo insgesamt rund 106 000 Menschen mit syrischer (69 000), irakischer (19 000) und afghanischer (18 000) Staatsangehörigkeit nach Baden-Württemberg gezogen.

Änderungen des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes in 2024 noch weniger stark von Gewicht

Das am 27.06.2024 in Kraft getretene Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz mit einer verkürzten Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre bzw. in beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen von sechs auf drei Jahre fällt bisher weniger stark ins Gewicht: 2 530 Einbürgerungen erfolgten regulär mit einer Aufenthaltsdauer unter 8 Jahren, in lediglich 16 Fällen wurde eine Einbürgerung unter Berücksichtigung von besonderen Integrationsleistungen bereits nach 3 oder 4 Jahren vorgenommen. Am häufigsten waren Einbürgerungen nach einer Aufenthaltsdauer von 8 oder 9 Jahren (31,2 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Eingebürgerten betrug 14,1 Jahre und lag damit etwas höher als im Jahr 2023 (13,3 Jahre). 

Zur Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes