Als Lebensader und wichtiger Verkehrsweg im Herzen Europas verbindet die Donau Völker und Kulturen. Quer durch Europa bindet sie die Anrainer an sich dieses europäische Binnengewässer.
Zwischen dem späten 17. und dem 19. Jahrhundert führte der Weg vieler deutscher Siedler auf oder entlang der Donau in Richtung Südosten. Die später Donauschwaben genannten Siedler schufen sich im heutigen Rumänien, Ungarn, Serbien oder Kroatien eine neue Heimat. Der Donauraum als ein Raum, in dem über Jahrhunderte hinweg Deutsche mit anderen Völkern zusammenlebten, in dem Sprachen, Kulturen und Religionen aufeinander trafen und der sich deshalb durch ein vielschichtiges Kulturerbe auszeichnet, ermöglicht in ganz besonderer Weise die Stärkung eines national wie auch europäisch geprägten kulturellen Selbstverständnisses.
In diesem Kontext kommt der Beschäftigung mit Kultur und Geschichte der Deutschen im Donauraum eine Schlüsselrolle zu. Die regionale Vielfalt und der kulturelle Reichtum an der Donau bleiben identitätsstiftend über den in besonderer Weise betroffenen Personenkreis der Vertriebenen hinaus.
Mit diesem gemeinsamen Kulturerbe, mit gemeinsamen Traditionen und Werten hat sich über die Jahrhunderte im Donauraum ein Stück gemeinsame Identität entwickelt. Die Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes ist daher ein wichtiges kulturpolitisches Handlungsfeld. Sie hebt die Verantwortung von Bund und Ländern für das gesamte kulturelle Erbe der Vertriebenen und Flüchtlinge als einen besonderen Ausschnitt der kulturellen Vielfalt im Donauraum unabhängig von Grenzen und von staatlicher Zugehörigkeit hervor.