Rettungsdienst

Ministerrat bringt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fahrzeug eines Notarztes

Baden-Württemberg macht den Rettungsdienst fit für die Zukunft durch mehr Rechtssicherheit, Innovationen und Digitalisierung.

„Das Wohl der Patientinnen und Patienten ist unser zentrales Anliegen. Die Menschen im Land sollen sich bei einem medizinischen Notfall auch zukünftig auf die schnelle Hilfe durch den Rettungsdienst verlassen können. Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz sorgen wir für Rechtssicherheit, fördern Innovation und nutzen die Chancen der Digitalisierung. Kurz gesagt: Wir machen den Rettungsdienst fit für die Zukunft. Der Rettungsdienst wird damit auch zukünftig die wachsenden Herausforderungen in einem Flächenland wie Baden-Württemberg bewältigen können. Wir stellen die Weichen für eine moderne rettungsdienstliche Versorgung, die weiterhin die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Ministerrat hatte am 16. April 2024 beschlossen, den Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes dem Landtag zuzuleiten.

Planungsfrist für mehr Rechtssicherheit und Klarheit

Die neue Planungsfrist sorgt für mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Die Planung wird künftig daran ausgerichtet, dass das erste Rettungsmittel am Notfallort in 95% der Fälle innerhalb von 12 Minuten eintrifft. Die bisherige Hilfsfrist mit einer Zeitspanne von 10-15 Minuten wird hierdurch ersetzt. „Der Gesetzesentwurf nimmt vor allem die Planung im Rettungsdienst in den Blick. Moderne Planungsinstrumente helfen uns, die Versorgung der Menschen im Land auch in Zukunft sicherzustellen und weiter zu verbessern. Die Bedürfnisse des Einzelnen nehmen wir dabei stärker in den Fokus. Denn Notfall ist nicht gleich Notfall: Herzinfarkt oder Schlaganfall erfordern andere und schnellere Maßnahmen als etwa ein einfacher Knochenbruch“, erklärte Minister Thomas Strobl. Daher ist für bestimmte Notfälle auch die sogenannte Prähospitalzeit, also die Zeit bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt, künftig bei der Planung zu berücksichtigen. Für mehr Rechtssicherheit sorgen auch Vorgaben für die sogenannte „Vorabdelegation“. Hierdurch können die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter  mehr Maßnahmen eigenständig durchführen, z. B. auch  bestimmte Medikamente geben.

„Zudem treiben wir Innovationen voran und machen den Rettungsdienst zukunftsfähig“, betonte Innenminister Thomas Strobl. Neu eingeführt wird eine Experimentierklausel. Sie ermöglicht die Erprobung neuer Versorgungskonzepte. Auf Grundlage einer validen Faktenlage kann dann entschieden werden, ob Neuerungen landesweit eingeführt werden.

Digitalisierung im Rettungsdienst

„Die Digitalisierung verändert die Welt – auch im Rettungsdienst. Dabei muss die Digitalisierung den Menschen dienen. Und im Rettungsdienst kann sie das besonders gut, zum Beispiel mit dem Telenotarzt oder dem digitalen Versorgungsnachweis“, so Minister Thomas Strobl. Das telenotärztliche System wird bei der Novellierung gesetzlich verankert. Telenotärztinnen und Telenotärzte tragen in Zukunft dazu bei, dass ärztlicher Sachverstand virtuell in Echtzeit am Einsatzort verfügbar ist. Mit dem digitalen Versorgungsnachweis kann der Rettungsdienst freie Kapazitäten in den potenziellen Zielkliniken abfragen und eine freie Klinik ansteuern. Das spart kostbare Zeit.

Großes Interesse am Gesetzentwurf

Der erste Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes stieß auf große Resonanz. „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die fachlich betroffenen Stellen und viele Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen qualifizierten Anregungen zu Wort gemeldet haben. Besonders viele positive Rückmeldungen haben wir zur sogenannten Experimentierklausel erhalten“, freute sich Innenminister Thomas Strobl abschließend. Rund 25 Stellungnahmen mit rund 350 einzelnen Punkten erhielt das Innenministerium von den fachlich betroffenen Stellen. Und auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich zu Wort gemeldet. Über 90 Kommentierungen erfolgten im Beteiligungsportal des Landes.

Die Landesregierung wird nun den Gesetzentwurf dem Landtag zuleiten und ihn damit in das parlamentarische Verfahren übergeben.

Weitere Meldungen

Förderbescheidübergabe PP Aalen E-Autos
Polizei

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei Baden-Württemberg

Laptop mit Hände
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Foto 1
Verkehrssicherheit

Bilanz des Europaweiten Speedmarathons

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut haben die Spitzen von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Gewerkschaften im Land deshalb am Donnerstag (10. April) zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen
Wirtschaft

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Erweiterung und Sanierung des Polizeipräsidiums Heilbronn

Drogen und Fixerutensilien.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2024 deutlich angestiegen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Verordnung der Landesregierung

Waffen und Messer künftig im öffentlichen Personennahverkehr verboten

Landtag, Plenarsaal von oben
Wahlen

Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
Polizei

Europaweite Kontrollen gegen Raser

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Polizei

Start der Motorradsaison 2025

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Polizei

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024