Kommunen

Ministerrat bringt Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz in den Landtag ein

Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz will das Land Verwaltungsverfahren beschleunigen, vereinfachen und kostengünstiger gestalten. Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz hat die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg vorgeschlagen.

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Teilnehmer einer Besprechung. Quelle: Fotolia

Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf am 8. Juli 2025 beschlossen. Dieser wird nun in den Landtag eingebracht.

„In Zeiten von wachsender Aufgabenlast und Fachkräftemangel brauchen wir innovative Lösungen, um unsere staatlichen Institutionen zukunftsfest zu machen. Ein ganz wichtiger Schritt dafür ist das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates. „Es ermöglicht Kommunen und Landkreisen, neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben und gibt ihnen mehr Offenheit in den Wegen – flexibel und praxisnah.“

Innenminister Thomas Strobl sagte: „Wir geben unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen damit Spielräume, die es ihnen erleichtern, ihre Aufgaben passgenauer zu erledigen. Die kommunale Familie fordert ja seit Längerem – und das zu Recht – Möglichkeiten, um schneller und unkomplizierter zu Entscheidungen zu kommen. Da treffen die Kommunen bei der Landesregierung auf offene Ohren. Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz machen wir genau das: Wir schreiben Vertrauen groß und nicht die Vorgaben. Vor Ort kann und soll getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gestaltet werden können“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl dazu.

Verwaltungsverfahren beschleunigen und vereinfachen

Die Kommunen können so neue Lösungswege testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger für die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen zu gestalten. Dennoch muss freilich gewährleistet sein, dass dadurch keine Gefahr für Leib oder Leben von Menschen entsteht und Ziel und Zweck des Gesetzes gewahrt bleiben. Bundesrecht, Recht der Europäischen Union oder Rechte Dritter sowie überwiegende Belange des Gemeinwohls dürfen zudem nicht entgegenstehen.

Den Antrag, von landesrechtlichen Regelungen befreit zu werden, kann für eine Gemeinde die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und für einen Landkreis die Landrätin oder der Landrat stellen. Auch die kommunalen Landesverbände erhalten ein Antragsrecht. Die Kommune richtet den Antrag an das jeweils fachlich zuständige Ministerium. Das zuständige Ministerium muss innerhalb von drei Monaten entscheiden, danach gilt der Antrag der kommunalen Seite als genehmigt.

Gesetz ist bis 31. Dezember 2030 befristet

Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Die einzelnen Erprobungen sind auf höchstens vier Jahre angelegt. Die Landesregierung berichtet dem Landtag zum 30. Juni 2026, zum 31. Dezember 2028 sowie zum 30. Juni 2030 über den Stand und die Auswirkungen des Gesetzes und bewertet die Wirksamkeit der Maßnahmen. Das stellt sicher, dass der Gesetzgeber, im Sinne der Gewaltenteilung, über die Erprobungen und deren Ergebnisse kontinuierlich unterrichtet wird und die Schlussfolgerungen ziehen kann.

„Verbesserungen können nach einer erfolgreichen Erprobung vom Gesetzgeber landesweit und dauerhaft für alle Kommunen umgesetzt werden. Damit können wir die Sachkompetenz auf kommunaler Ebene für den Bürokratieabbau aktiv nutzen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau und gibt den Kommunen mehr Raum für eigene Entscheidungen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Gesetz geht aus Entlastungsallianz hervor

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz hat die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg vorgeschlagen. „Wir haben es aus dem Staatsministerium heraus angestoßen“, so der Ministerpräsident. „Es ist ein Beleg dafür, dass wir mit neuen Formen der ressort- und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit wie im innovativen Arbeitsformat der Entlastungsallianz bürokratische Probleme zielgerichtet lösen können.“ 500 Problemanzeigen wurden in die Entlastungsallianz eingebracht. Über 350 Lösungen wurden gemeinsam von Verwaltung, Verbänden und Praxis erarbeitet – dazu zählt auch das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz.

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