Kultur- und Forschungseinrichtungen

Einrichtungen und Organisationen

Das Innenministerium erfüllt die Aufgabe der Kulturpflege insbesondere durch drei nachgeordnete Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Zudem fördert es Stiftungen und landsmannschaftliche Organisationen.

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Donauschwäbisches Zentralmuseum in Ulm. Quelle: Donauschwäbisches Zentralmuseum

Die Förderung der Kulturarbeit nach § 96 BVFG ruht in Baden-Württemberg auf drei Säulen:

  • Das Land betreibt Kulturpflege mit drei eigenen staatlichen Kultur- und Forschungseinrichtungen: dem Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart, dem Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in Tübingen und dem Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa in Freiburg.
  • Das Land engagiert sich zudem finanziell und personell beim Donauschwäbischen Zentralmuseum in Ulm sowie bei der Donauschwäbischen Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg.
  • Das Land fördert schließlich die Kulturarbeit der Landsmannschaften und Verbände der deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge.

Haus der Heimat

Das Haus der Heimat ist eine Kultureinrichtung des Landes Baden-Württemberg. Es dient im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes der Pflege und Weiterentwicklung des deutschen Kulturguts der ehemaligen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete und ist eine zentrale Begegnungsstätte des Landes für alle Bevölkerungskreise, besonders für Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler.

Das Haus hat zahlreiche Kontakte zu den Nachbarn im Osten. Seine Bildungs- und Kulturarbeit ist grenzüberschreitend, vor allem zu den Herkunftsgebieten der Deutschen in den osteuropäischen Ländern.

Das Haus der Heimat zeigt Ausstellungen und veranstaltet Lesungen, Konzerte und Vortragsreihen zu Musikgeschichte, Geschichte, Kultur und Landeskunde. Seine Bibliothek mit etwa 20.000 Medieneinheiten ist der Öffentlichkeit zugänglich und an die Fernleihe angeschlossen.

Das Haus der Heimat berät Vertriebenenverbände und bearbeitet die Anträge auf finanzielle Förderung (siehe unten unter "Verbände und Landsmannschaften"). In seinen Räumen befindet sich auch die Geschäftsstelle der Donauschwäbischen Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg.

Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde

Das Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde (Leitung: Prof. Dr. Reinhard Johler) hat die Aufgabe, auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes die Geschichte, Landeskunde und die Dialekte der Herkunftsgebiete der Vertriebenen und Spätaussiedler sowie die zeitgeschichtlichen Fragen von Flucht, Vertreibung und Spätaussiedlung sowie der Eingliederung wissenschaftlich zu erforschen und zu dokumentieren. Das Institut führt wissenschaftliche Tagungen durch, hält Lehrveranstaltungen an der Universität und gibt Publikationen heraus.

Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa

Das Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa (Leitung: Professor Dr. Markus Tauschek) erforscht, sammelt und dokumentiert das Kulturgut der Vertriebenen und Spätaussiedler. Die Untersuchungen richten sich auf Sammlungen von Volksliedern, Mundarten, Dokumenten, Büchern, Zeitschriften, Landkarten und Lichtbildern. Schwerpunktmäßig befasst sich das Institut mit mündlicher Überlieferung, Volkserzählung, Volkslied, Brauch und Sitte sowie mit Lebensberichten und Volksglauben. Die Forschungsergebnisse werden auf wissenschaftlichen Tagungen dargestellt.

Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg

Die Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg hat die Aufgabe, im zusammenwachsenden Europa die Pflege der deutschen Kultur in Ungarn, Rumänien und im ehemaligen Jugoslawien zu fördern und zu unterstützen. Dies gilt vor allem für die noch heute von Donauschwaben bewohnten Gebiete und die dort lebenden Donauschwaben.

Sie fördert insbesondere

  • die Pflege der deutschen Sprache, vorrangig der deutschen Muttersprache,
  • die Aus- und Weiterbildung vor allem von donauschwäbischen Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern, Lehrerinnen und Lehrern, Journalistinnen und Journalisten sowie Kulturschaffenden in deutschsprachigen Ausbildungsstätten und Einrichtungen,
  • den Schüler-, Jugend- und Studentenaustausch sowie sonstige Jugendbegegnungen,
  • Paten- und Partnerschaften mit Städten, Gemeinden und Landkreisen in Ungarn, Rumänien und im ehemaligen Jugoslawien, in denen Deutsche - vorrangig Donauschwaben - leben,
  • den kulturellen Austausch zwischen Vereinen, Verbänden und Gruppen sowie sonstige kulturelle Maßnahmen und Einrichtungen.

Donauschwäbisches Zentralmuseum

Das Donauschwäbische Zentralmuseum zeigt seit Juli 2000 in einem Teil der Festungsanlage Obere Donaubastion in Ulm die Geschichte der aus den deutschen Ländern stammenden Siedler von ihrer Auswanderung nach Südosteuropa vor 250 Jahren bis in die Gegenwart.

Über zwei Jahrhunderte haben die Donauschwaben Kultur und Wirtschaft in den neuen Siedlungsgebieten geprägt. Darüber und über die Länder Südosteuropas will das Museum informieren. Die Dauerausstellung zeigt das wechselvolle Leben der Donauschwaben. Wechselausstellungen und Tagungen, auch in Kooperation mit Einrichtungen in den Herkunftsländern, spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Vorträge, Seminare und Workshops der Kulturreferentin runden das Angebot ab.

Das Museum wird zu gleichen Teilen von der Stadt Ulm, dem Land Baden-Württemberg und dem Bund finanziert. Träger ist eine Stiftung, in der auch die vier donauschwäbischen Landsmannschaften vertreten sind: die Banater Schwaben und die Sathmarer Schwaben aus Rumänien, die Deutschen aus Ungarn und die Donauschwaben aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Verbände und Landsmannschaften

Die Verbände der Vertriebenen und Spätaussiedler und ihre Einrichtungen (Bund der Vertriebenen - Landesverband Baden-Württemberg, Landsmannschaften und sonstige Organisationen der Vertriebenen und Spätaussiedler sowie Einrichtungen, die Kulturarbeit nach Maßgabe des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes leisten) erhalten vom Land Zuschüsse zur Pflege des Kulturguts der historischen deutschen Reichs- und Siedlungsgebiete in Ostmittel- und Südosteuropa. Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 31. Oktober 2012 (veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt 2012, Seite 858) gewährt. Gefördert werden derzeit jährlich circa 40 Antragsteller. Der Zuschuss beträgt bei der Projektförderung mindestens 25 und höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je Maßnahme. Unter Pflege des Kulturgutes fallen kulturelle Veranstaltungen, Tanz- und Musikgruppen, Trachten, Bundes- und Landestreffen der Vertriebenenverbände, Museen, Bibliotheken, Archive und Ausstellungen, Gedenkstätten sowie der Geschäftsbetrieb von Einrichtungen und Organisationen.

Der Zuschussantrag ist beim Haus der Heimat zu stellen. Vordrucke können dort angefordert werden.