Bei einem Regierungspräsidium ist in der Abteilung 1 – Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz – im Referat 16 – Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst – baldmöglichst die Stelle der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst Koordination Baden-Württemberg (w/m/d) unbefristet in Teilzeit (50 %) zu besetzen. Die Tätigkeit kann von Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen oder Freiburg aus erfolgen. Bei Vorliegen aller tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 15 TV-L.
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie sich in einem Beamtenverhältnis des höheren ärztlichen Dienstes oder einer vergleichbaren Laufbahn beim Bund bzw. in einer Kommunal- oder Landesverwaltung (bis Besoldungsgruppe A 15 LBesGBW) befinden.