Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitarbeit im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (Innenministerium Baden-Württemberg). Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten im Bewerbungsprozess sehr ernst und möchten, dass Sie sich bei Ihrer Bewerbung sicher fühlen. Gemäß diesem Verständnis erklären wir Ihnen im Folgenden, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, wenn Sie sich bei uns bewerben:
Verantwortlicher gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO ist das Innenministerium Baden-Württemberg. Innerhalb des Innenministeriums Baden-Württemberg ist, sofern nicht gesondert angegeben, Herr Ministerialdirigent Andreas Schütze, Leiter der Abteilung 1, verantwortlich.
Hausanschrift: Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 34 65, 70029 Stuttgart
Telefon: +49 711 231 3102
E-Mail: Bewerbungen@im.bwl.de
Bei Fragen zum Datenschutzrecht können Sie sich an den/die behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n des Innenministeriums Baden-Württemberg wenden: Datenschutz@im.bwl.de
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Für uns ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten- oder Praktikantenverhältnisses ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. § 15 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) i.V.m. §§ 83 bis 85 des Landesbeamtengesetzes (die Rechtsgedanken dieser Vorschriften des Landesbeamtengesetzes finden grundsätzlich auch für die Beschäftigten und Praktikanten entsprechende Anwendung).
Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft, enthalten, stützen wir unsere Verarbeitung aufgrund unserer gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und dem damit verbundenen Schutz Ihrer Grundrechte zusätzlich auch auf § 15 Abs. 2 LDSG sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO.
Im Bewerbungsprozess werden wir all die von Ihnen angegebenen Informationen dazu verwenden, um Ihre Bewerbung voranzubringen und um zu prüfen, ob wir Ihnen einen Arbeitsplatz bei uns anbieten können. Zudem haben wir unsere rechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber zu erfüllen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der freien Stelle zur Folge haben.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, Daten zur Verfügung zu stellen. Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens benötigen wir jedoch von Ihnen diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Entscheidung über die Eingehung des Dienst-, Arbeits- oder Praktikantenverhältnisses erforderlich sind. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/des Arbeitsplatzes/des Praktikumsplatzes zur Folge haben.
Innerhalb des Innenministeriums Baden-Württemberg erhalten nur die Personen und Stellen Zugang zu den in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten, die in das Bewerbungsverfahren und in die Entscheidungsfindung über Ihre Einstellung eingebunden sind. Dies sind: Mitarbeitende der Personalabteilung, Vertreter/innen der Fachabteilungen, die Amtsleitung, Vertreter/innen des Personalrats, die Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen).
Wir werden Ihre Kontaktdaten ausschließlich dafür verwenden, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie über den Fortlauf des Bewerbungsverfahrens zu informieren. Sonstige in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Angaben nutzen wir ausschließlich um Ihre Eignung für die zu besetzende Stelle feststellen zu können.
Daten die über das Online Bewerbungsportal eingegeben und übermittelt werden, werden zu Ihrem Schutz zugriffssicher verschlüsselt und auf Servern des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg gespeichert. Von dort aus werden die Daten vom Innenministerium Baden-Württemberg abgerufen. Die Daten werden nur autorisierten Personen innerhalb der Behörden zugänglich gemacht. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wird im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg tätig (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Es erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
Im Falle einer Einstellung übernehmen wir Ihre Daten aus dem Bewerbersystem in Ihre Personalakte und unser Personalinformationssystem. Zudem nutzt das Innenministerium Baden-Württemberg die Daten für planerische, organisatorische, personelle, soziale oder haushalts- und kostenrechnerische Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes.
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig aus den rechtlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
Im Falle einer Absage werden Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens vier Monate nach dem Zugang der Ablehnung gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Wir nutzen keine rein automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung.
Das Datenschutzrecht gewährt Ihnen eine Reihe von Betroffenenrechten. Je nach Grund und Art der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Sie haben das Recht von uns zu erfahren, ob und - wenn ja – welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 1 Halbsatz 2 DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sie haben das Recht von uns unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unrichtig halten. Sie haben auch das Recht von uns Vervollständigung solcher personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unvollständig halten.
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Ein Recht nach Artikel 20 Absatz 1 DSGVO, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht nicht, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeiten.
- Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.
- Widerrufsrecht (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO)
Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie gem. Artikel 77 DSGVO das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzulegen.
Die für das Innenministerium Baden-Württemberg zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 LDSG derLandesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden- Württemberg.
Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Lautenschlagerstraße 20
70025 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de